Wohnen & BauenBeschreibung
Sie möchten eine bauliche Anlage vollständig abbrechen oder beseitigen?
Dann reichen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn der Abbrucharbeiten die
entsprechende Anzeige mit allen erforderlichen Unterlagen im Bauamt der Gemeinde
Adelsdorf ein und benachrichtigten Sie die Eigentümer der benachbarten
Gründstücke. In einigen Fällen ist der Abbruch oder die Beseitigung anzeigefrei
möglich, manchmal bedarf es daneben aber einer denkmalschutzrechtlichen
Erlaubnis. Alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Gestattungen sind von
Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Abbrucharbeiten einzuholen.
Soll eine
bauliche Anlage nur teilweise abgebrochen oder beseitigt werden, kann dies der
Baugenehmigungspflicht unterliegen oder eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
erfordern.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir an dieser Stelle
keine abschließende Auskunft geben und nur kurze, allgemeine Ausführungen zum
Thema Abbruch machen können. Besuchen Sie bitte in jedem Fall rechtzeitig vorab
das Bauamt der Gemeinde Adelsdorf. Dort erhalten Sie kostenfrei alle
erforderlichen Informationen und Hinweise, um Ihr Bauvorhaben oder ggf. eine
Alternativlösung möglichst rasch ohne Probleme realisieren zu
können.
Ansprechpartner/in
Fachbereichsleiter Peter Müller
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