Startseite | Zurück zur Grafikversion
Die Gemeinde | Rathaus online | Leben bei uns | Urlaub bei uns | Wirtschaft
Allgemeines | Bürgerservice | Abwassergebühr (GAG) | Ortsrecht | Organigramme | Stellenausschreibungen | Amtsblatt | Notfalldienste | Abfuhrkalender
Ansprechpartner | Wegweiser | Rathaus A-Z | Neubürger-Infos | Online-Dienste | Fundbüro | Hochwasserinfo | Mängelformular
 Wohnen & Bauen

Abbruch von Gebäuden

Beschreibung

Sie möchten eine bauliche Anlage vollständig abbrechen oder beseitigen?
Dann reichen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn der Abbrucharbeiten die entsprechende Anzeige mit allen erforderlichen Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Adelsdorf ein und benachrichtigten Sie die Eigentümer der benachbarten Gründstücke. In einigen Fällen ist der Abbruch oder die Beseitigung anzeigefrei möglich, manchmal bedarf es daneben aber einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis. Alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Gestattungen sind von Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Abbrucharbeiten einzuholen.
Soll eine bauliche Anlage nur teilweise abgebrochen oder beseitigt werden, kann dies der Baugenehmigungspflicht unterliegen oder eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erfordern.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir an dieser Stelle keine abschließende Auskunft geben und nur kurze, allgemeine Ausführungen zum Thema Abbruch machen können. Besuchen Sie bitte in jedem Fall rechtzeitig vorab das Bauamt der Gemeinde Adelsdorf. Dort erhalten Sie kostenfrei alle erforderlichen Informationen und Hinweise, um Ihr Bauvorhaben oder ggf. eine Alternativlösung möglichst rasch ohne Probleme realisieren zu können.



Ansprechpartner/in
Fachbereichsleiter Peter Müller


Zurück...