Gewerbe & BerufÄnderung der Lohnsteuerkarte
Beschreibung
Die Daten auf Ihrer Lohnsteuerkarte müssen z.B. wegen Tod eines Ehepartners, Eheschließung oder wegen Änderung der Steuerklassenkombination III/IV bzw. IV/IV geändert werden. Die Änderung kann einmal pro Jahr vorgenommen werden.
Ausnahme: Arbeitslosigkeit
Unterlagen
Alte Lohnsteuerkarte und evtl. Antrag auf Änderung der Lohnsteuerkarte
Kosten
0,00 €
Ansprechpartner/in
Margot Amon
Rita Hartwich
Susanne Dausch
Downloads
Antrag auf Änderung der Lohnsteuerkarte
Änderung der Lohnsteuerkarte wegen GetrenntlebenZurück...