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 Gewerbe & Beruf

Änderung der Lohnsteuerkarte

Beschreibung
Die Daten auf Ihrer Lohnsteuerkarte müssen z.B. wegen Tod eines Ehepartners, Eheschließung oder wegen Änderung der Steuerklassenkombination III/IV bzw. IV/IV geändert werden. Die Änderung kann einmal pro Jahr vorgenommen werden.
Ausnahme: Arbeitslosigkeit

Unterlagen
Alte Lohnsteuerkarte und evtl. Antrag auf Änderung der Lohnsteuerkarte

 



Kosten
0,00 €

Ansprechpartner/in
Margot Amon
Rita Hartwich
Susanne Dausch

Downloads
Antrag auf Änderung der Lohnsteuerkarte
Änderung der Lohnsteuerkarte wegen Getrenntleben


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