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 Familie, Geburt, Tod

Ahnenforschung

Beschreibung

Das Standesamt Adelsdorf ist Ihnen bei der Ahnenforschung behilflich.

Die Auskunft bezieht sich auf die Personenstandsbücher, die beim Standesamt bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist (Eheregister 80 Jahre, Geburtenregister 110 Jahre, Sterberegister 30 Jahre) geführt werden. Alle anderen Personenstandsbücher seit 1876 sind im Archiv der Gemeinde Adelsdorf untergebracht und unterliegen den archivrechtlichen Bestimmungen. Auskünfte hierüber erteilt Frau Heike Zahnleiter (Tel. 09195/9432-125, heike.zahnleiter@adelsdorf.de)



Antragstellung

Die Auskunft aus Personenstandsbüchern kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen (in "gerader Linie").

Andere Personen (also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und entfernte Verwandte) haben nur dann ein Recht auf die Erteilung von Auskünften, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen. Das rechtliche Interesse setzt voraus, dass für den um Auskunft Ersuchenden bereits ein Recht besteht, das ohne die begehrte Handlung in seinem Rechtsbestand gefährdet wäre. Das rechtliche Interesse ist regelmäßig nicht gegeben, wenn die begehrte Auskunft nicht zur Rechtswahrung, sondern beispielsweise beruflichen Forschungszwecken oder der Familienforschung dient.



Ansprechpartner/in
Robert Leyh

Downloads
Anforderung Ahnenforschung


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