Familie, Geburt, TodAntrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Beschreibung
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, benötigen Sie in einigen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis.
Antragstellung
Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist beim Standesamt zu stellen, in dessen Bezirk der/ die Verlobte seinen/ ihren Wohnsitz hat.
Unterlagen
Bitte erfragen Sie telefonisch oder durch persönliche Vorsprache, welche Unterlagen für die Antragstellung vorzulegen sind.
Kosten
Sofern die Eheschließenden deutsche Staatsangehörige sind, beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50,00 €. Bei Auslandsbeteiligung erhöht sich die Gebühr auf 70,00 €. Hinzu kommen Gebühren für eine eventuelle erforderliche Überbeglaubigung (Legalisation/ Apostille).
Besonderheiten
Erst nach abschließender Prüfung des Antrags und der Unterlagen kann das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden, welches sechs Monate ab dem Tage der Ausstellung gültig ist.
Ansprechpartner/in
Robert Leyh
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