Ordnung & VerkehrAnzeige für eine öffentliche Veranstaltung
Beschreibung
Sie planen eine "öffentliche Veranstaltung" (im Sinne von Art. 19 LStVG ist eine Veranstaltung, die dazu bestimmt und geeignet ist, die Besucher zu unterhalten oder zu belustigen) mit oder ohne Ausschank von Getränken oder Ausgabe von Speisen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Veranstaltungen genügt eine Anzeige.
Antragstellung
Mindestens 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin.
Unterlagen
Reisepass oder Personalausweis
Kosten
Die Anzeige ist gebührenfrei. Bei nicht fristgemäßer Anzeige besteht Erlaubnispflicht. Bei verspäteter Anmeldung werden Gebühren in Höhe von 30,00 € fällig.
Ansprechpartner/in
Margot Amon
Rita Hartwich
Susanne Dausch
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