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Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

Beschreibung

Sie planen eine "öffentliche Veranstaltung" (im Sinne von Art. 19 LStVG ist eine Veranstaltung, die dazu bestimmt und geeignet ist, die Besucher zu unterhalten oder zu belustigen) mit oder ohne Ausschank von Getränken oder Ausgabe von Speisen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Veranstaltungen genügt eine Anzeige.



Antragstellung

Mindestens 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin.



Unterlagen

Reisepass oder Personalausweis



Kosten

Die Anzeige ist gebührenfrei. 

Bei nicht fristgemäßer Anzeige besteht Erlaubnispflicht, Gebühr 20,00 €.

Bei verspäteter Anmeldung werden zusätzlich Gebühren in Höhe von 30,00 € fällig.



Ansprechpartner/in
Margot Amon
Rita Hartwich

Downloads
Veranstaltungsanzeige


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