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 Pass- & Meldewesen

Auskunft aus dem Melderegister

Beschreibung
Sie können Auskünfte aus dem Melderegister beantragen. Auskünfte dürfen grundsätzlich nur über Namen, Doktorgrad und die Meldeanschrift (einfache Auskunft) erteilt werden. Soweit ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, können auch weitere Daten (erweiterte Auskunft) bekannt gegeben werden.

Antragstellung
Auskünfte aus dem Melderegister sind nur auf schriftlichem Antrag möglich.

Kosten
Für die Meldeauskunft wird eine Gebühr von 10,00 € pro Auskunft erhoben.

Ansprechpartner/in
Margot Amon
Rita Hartwich


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