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 Wohnen & Bauen

Bauantrag

Beschreibung

Bauvorlagen für die genehmigungspflichtigen oder im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu behandeln Bauvorhaben müssen qualitativ und quantitativ den rechtlichen Vorgaben der Bauvorlagenverordnung entsprechen und von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der die entsprechende Bauvorlageberechtigung besitzt. Besuchen Sie bitte rechtzeitig unser Bauamt und lassen Sie sich über die Anforderungen der Antragsunterlagen für Ihr spezielles Bauvorhaben informieren.

Unterlagen zur Einreichung eines Bauantrages:

1.) Es sind nur die im Schreibwarenhandel erhältlichen Planmappen zu verwenden. Antragsformular
     und Baubeschreibung sind vollständig ausgefüllt und von der Bauherrschaft und vom
     planvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu unterschreiben.
2.) Erhebungsbogen für Baugenehmigung
3.) Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN 277 Bl. 1, GRZ- u. GFZ-Berechnung
4.) Stellplatzberechnung und Stellplatznachweis
5.) Vermessungsamtlicher Lageplan Maßstab 1:1000 (nicht älter als ein halbes Jahr), dazu eine 
     Ablichtung eines Lageplans mit Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen Einzeichnung des geplaten
     Bauvorhabens Einzeichnung der Zufahrt sowie der Kfz-Stellplätze
6.) Auszug aus dem Liegenschaftskataster
7.) Eingabepläne Maßstab 1 : 100 mit den Höhenangaben des natürlichen und geplanten Geländes,
     Grundrisse aller Geschosse einschließlich des nutzbaren Dachraums EG-Grundriss mit
     Grundstücksgrenzen und Abstandsflächen Schnitte mit Anschnitt des vorhandenen und des
     künftigen Geländes
8.) Unterschriften der Antragsstellenden, des Entwurfsverfassers sowie aller Eigentümer
     (bei Ehegatten  beide) der Nachbargrundstücke auf den Lageplänen, Eingabeplänen
9.) Entwässerungspläne
10.) evtl. Grunddienstbarkeiten
11.) evtl. Abstandsflächenübernahmen

Eine erteilte Baugenehmigung hat 4 Jahre Gültigkeit. Sie kann auf Antrag jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden.



Ansprechpartner/in
Fachbereichsleiter Peter Müller


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