Wohnen & BauenBeschreibung
Bauvorlagen für die genehmigungspflichtigen oder im
Genehmigungsfreistellungsverfahren zu behandeln Bauvorhaben müssen qualitativ
und quantitativ den rechtlichen Vorgaben der Bauvorlagenverordnung entsprechen
und von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der die entsprechende
Bauvorlageberechtigung besitzt. Besuchen Sie bitte rechtzeitig unser Bauamt und
lassen Sie sich über die Anforderungen der Antragsunterlagen für Ihr spezielles
Bauvorhaben informieren.
Unterlagen zur Einreichung eines
Bauantrages:
1.) Es sind nur die im Schreibwarenhandel erhältlichen
Planmappen zu verwenden. Antragsformular
und
Baubeschreibung sind vollständig ausgefüllt und von der Bauherrschaft und vom
planvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu
unterschreiben.
2.) Erhebungsbogen für Baugenehmigung
3.) Wohn- und
Nutzflächenberechnung nach DIN 277 Bl. 1, GRZ- u. GFZ-Berechnung
4.)
Stellplatzberechnung und Stellplatznachweis
5.) Vermessungsamtlicher
Lageplan Maßstab 1:1000 (nicht älter als ein halbes Jahr), dazu
eine
Ablichtung eines Lageplans mit
Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen Einzeichnung des geplaten
Bauvorhabens Einzeichnung der Zufahrt sowie der
Kfz-Stellplätze
6.) Auszug aus dem Liegenschaftskataster
7.)
Eingabepläne Maßstab 1 : 100 mit den Höhenangaben des natürlichen und geplanten
Geländes,
Grundrisse aller Geschosse einschließlich
des nutzbaren Dachraums EG-Grundriss mit
Grundstücksgrenzen und Abstandsflächen Schnitte mit Anschnitt des vorhandenen
und des
künftigen Geländes
8.) Unterschriften
der Antragsstellenden, des Entwurfsverfassers sowie aller Eigentümer
(bei Ehegatten beide) der
Nachbargrundstücke auf den Lageplänen, Eingabeplänen
9.) Entwässerungspläne
10.) evtl. Grunddienstbarkeiten
11.) evtl. Abstandsflächenübernahmen
Eine erteilte Baugenehmigung hat 4 Jahre Gültigkeit. Sie kann auf Antrag
jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Ansprechpartner/in
Fachbereichsleiter Peter Müller
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