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 Wohnen & Bauen

Bauvoranfragen

Beschreibung

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bauvorhaben überhaupt durchgeführt werden kann, sollten Sie zunächst einen schriftlichen Antrag auf Vorbescheid stellen. Mit diesem Antrag können Sie einzelne baurechtliche Fragen vorab verbindlich sowohl für die Behörde als auch für sich klären, z.B. ob eine Grenzbebauung zulässig ist oder ob das Grundstück überhaupt bebaut werden kann. Dies hat für Sie den Vorteil, dass die kostspieligen Planungsunterlagen für einen Bauantrag vorerst noch nicht erstellt werden müssen und dass die Gebühr für den Vorbescheid geringer als eine Genehmigungsgebühr ist. Damit lässt sich das Kostenrisiko einer evtl. Ablehnung in Grenzen halten. Bei einer Bauvoranfrage verwenden Sie dieselben Vordrucke wie bei einer Baugenehmigung, die im Schreibwarenhandel erhältlich sind. Darüber hinaus benötigen Sie einen vermessungsamtlichen Lageplan Maßstab 1 : 1000 (nicht älter als ein halbes Jahr), dazu drei Ablichtungen dieses Lageplans mit Einzeichnung des Bauvorhabens evtl. eine Bauentwurfskizze mit Baubeschreibung,
Unterschriften des Antragstellers bzw. des Entwurfverfassers sowie der Nachbarn.
Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der Gemeinde des Bauortes einzureichen; ein positiver Vorbescheid hat 3 Jahre Gültigkeit.

Er kann auf Antrag jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden.



Ansprechpartner/in
Fachbereichsleiter Peter Müller


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