Wohnen & BauenBeschreibung
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bauvorhaben
überhaupt durchgeführt werden kann, sollten Sie zunächst einen schriftlichen
Antrag auf Vorbescheid stellen. Mit diesem Antrag können Sie einzelne
baurechtliche Fragen vorab verbindlich sowohl für die Behörde als auch für sich
klären, z.B. ob eine Grenzbebauung zulässig ist oder ob das Grundstück überhaupt
bebaut werden kann. Dies hat für Sie den Vorteil, dass die kostspieligen
Planungsunterlagen für einen Bauantrag vorerst noch nicht erstellt werden müssen
und dass die Gebühr für den Vorbescheid geringer als eine Genehmigungsgebühr
ist. Damit lässt sich das Kostenrisiko einer evtl. Ablehnung in Grenzen halten.
Bei einer Bauvoranfrage verwenden Sie dieselben Vordrucke wie bei einer
Baugenehmigung, die im Schreibwarenhandel erhältlich sind. Darüber hinaus
benötigen Sie einen vermessungsamtlichen Lageplan Maßstab 1 : 1000 (nicht älter
als ein halbes Jahr), dazu drei Ablichtungen dieses Lageplans mit Einzeichnung
des Bauvorhabens evtl. eine Bauentwurfskizze mit Baubeschreibung,
Unterschriften des Antragstellers bzw. des Entwurfverfassers sowie der
Nachbarn.
Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der Gemeinde des Bauortes
einzureichen; ein positiver Vorbescheid hat 3 Jahre Gültigkeit.
Er kann auf Antrag jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Ansprechpartner/in
Fachbereichsleiter Peter Müller
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