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 Ordnung & Verkehr

Befreiung von Helm- u. Gurtpflicht

Beschreibung
Ausnahmen kommen vor allem in Betracht, wenn das Anlegen von Sicherheitsgurten oder das Tragen von Schutzhelmen aus medizinischen (krankheits- oder anatomisch) bedingten Gründen nicht zumutbar ist.
Für Befreiung benötigt die Gemeinde Adelsdorf einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenhmigung sowie eine ärztliche Bescheinigung aus der hervorgehen muss:

- dass dem Antragsteller das Anlegen von Sicherheitsgurten oder das Tragen von Schutzhelmen aus
   medizinischen Gründen, die jedoch nicht genannt sein müssen, nicht zumutbar ist.
- ob diese Gründe voraussichtlich auf Dauer oder nur vorübergehend gegeben sind.

Ansprechpartner/in
Ute Schulz


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