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Beglaubigungen

Beschreibung

Beglaubigt werden Vervielfältigungen oder Abschriften und Ablichtungen von Originalschriftstücken, sowie Unterschriften und Handzeichen von Einwohnern.

Dies gilt nicht für Personenstandsurkunden. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können nur vom Standesamt, wo der jeweilige Personenstandsfall beurkundet wurde, neu ausgestellt werden. Lediglich vom Familienbuch (nicht zu verwechseln mit Familienstammbuch) kann eine Abschrift gefertigt werden.



Kosten

Für die Beglaubigung einer Kopie bzw. einer Unterschrift werden Gebühren von 5,00 € erhoben.



Ansprechpartner/in
Margot Amon
Rita Hartwich


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