Familie, Geburt, TodBeschreibung
Sie möchten eine Lebenspartnerschaft?
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft nicht in nüchternen Amtsstuben begründen möchten, dann können Sie in Adelsdorf im Bibraschen Schloss (Hauptstr. 4) die Lebenspartnerschaft begründen. Am Ende dieser Seite steht Ihnen eine Powerpoint-Präsentation vom Trauraum zur Verfügung.
Termine sind nach Absprache während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses und kostenpflichtig (gegen Gebühr in Höhe von 70,00 €) am außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Einzelheiten erfahren Sie direkt beim Standesamt.
Antragstellung
Der Begründung der Lebenspartnerschaft geht die Anmeldung voraus. Sie ist bei dem Standesamt zu veranlassen, in dessen Bezirk einer der Partner einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anmeldung, die eine Gültigkeit von sechs Monaten hat, soll von Ihnen beiden gemeinsam erfolgen. In Ausnahmefällen kann sich der andere Partner mit einer Vollmacht vertreten lassen. Welche Unterlagen bei der Anmeldung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
Begründung von Lebenspartnerschaften von auswärts wohnenden Personen können ebenfalls in Adelsdorf vorgenommen werden. Die Begründung der Lebenspartnerschaft ist jedoch beim Wohnsitzstandesbeamten anzumelden. Dieses schickt dann nach Überprüfung die Unterlagen mit einer standesamtlichen Ermächtigung an uns.
Bitte setzen Sie sich mit dem Standesamt in Verbindung, um spezielle Auskünfte hierüber zu erhalten.
Unterlagen
Sind beide Lebenspartner noch nicht verheiratet oder verpartnert gewesen, volljährig und deutsche Staatsangehörige , dann reichen in der Regel folgende Unterlagen aus:
Ausweise:
Beide Anmeldenden haben sich durch einen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
Aufenthaltsbescheinigungen:
Diese sind nur vorzulegen, wenn der Hauptwohnsitz nicht am Ort des "Anmeldestandesamt" liegt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag (beim Geburtsstandesamt erhältlich)
Alle Dokumente sind im Original vorzulegen.
Falls einer der Verlobten schon verheiratet oder verpartnert war, bereits Kinder hat oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sollten Sie sich vorher beim Standesamt persönlich erkundigen. Fremdsprachige Urkunden müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Kosten
Die Gebühren für die Eheschließung betragen: | ||
| Wenn beide Lebenspartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 50,00 € | |
| Einer der Lebenspartner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit | 70,00 € | |
| Erklärung zur Führung eines Doppelnames | 25,00 € | |
| Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung | 10,00 € | |
| Lebenspartnerschaftsurkunde | 10,00 € | |
| Begründung außerhalb der Öffnungszeiten | 70,00 € |
Ansprechpartner/in
Robert Leyh
Downloads
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