Wohnen & BauenBeschreibung
Im Falle der Sanierung eines in der Denkmalliste geführten Gebäudes sind grundsätzlich die Belange des Denkmalschutzes zu würdigen. Die aktuelle Denkmalliste steht Ihnen bei uns zur Verfügung. Wenn eine Sanierung geplant wird, ist in jedem Fall frühzeitig mit der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Erlangen-Höchstadt Kontakt aufzunehmen.
Wenn Sie an Ihrem Baudenkmal Instandsetzungs- oder Änderungsmaßnahmen vornehmen wollen, brauchen Sie eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis und/oder eine Baugenehmigung. Dies gilt sowohl für das Äußere wie auch im Inneren.
©2011 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Was ist eine Denkmal?
Baudenkmäler sind bauliche Anlage (oder teile davon) einschließlich dafür bestimmter historischer Ausstattungsstücke, wie etwas Türen, Fenster, Böden und Decken.
Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden.
©2011 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz sind Denkmaleigentümer verpflichetet, ihre baudenkmäler instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist.
©2011 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Ansprechpartner/in
Ute Schulz
Fachbereichsleiter Peter Müller
Zurück...