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 Familie, Geburt, Tod

Eheschließung (Anmeldung)

Beschreibung

Sie möchten heiraten?

Wenn Sie Ihre Hochzeit nicht in nüchternen Amtsstuben schließen möchten und Sie auch noch romatisch veranlagt sind, dann können Sie in Adelsdorf im Bibraschen Schloss (Hauptstr. 4) heiraten. Am Ende dieser Seite steht Ihnen eine Powerpoint-Präsentation vom Trauraum zur Verfügung.


Eheschließungstermine sind nach Absprache während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses  und kostenpflichtig (gegen Gebühr in Höhe von 70,00 €) außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Einzelheiten erfahren Sie direkt vom Standesamt.

Der Eheschließung geht die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) voraus. Sie ist bei dem Standesamt zu veranlassen, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anmeldung, die eine Gültigkeit von sechs Monaten hat, soll von Ihnen beiden gemeinsam erfolgen. In Ausnahmefällen kann sich der andere Partner mit einer Vollmacht vertreten lassen. Welche Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

Eheschließungen von auswärts wohnenden Brautleuten können ebenfalls in Adelsdorf vorgenommen werden. Die Eheschließung ist jedoch beim Wohnsitzstandesbeamten anzumelden. Dieses schickt dann nach Überprüfung die Unterlagen mit einer standesamtlichen Ermächtigung an uns.

Bitte setzen Sie sich mit dem Standesamt in Verbindung, um spezielle Auskünfte hierüber zu erhalten.



Unterlagen

Sind beide Verlobte noch nicht verheiratet gewesen, volljährig und deutsche Staatsangehörige , dann reichen in der Regel folgende Unterlagen aus:

Ausweise:
Beide Verlobten haben sich durch einen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

Aufenthaltsbescheinigungen:
Diese sind bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes zu besorgen.
 

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag (beim Geburtsstandesamt erhältlich)

Alle Dokumente sind im Original vorzulegen.

Falls einer der Verlobten schon verheiratet war, bereits Kinder hat oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sollten Sie sich vorher beim Standesamt persönlich erkundigen. Fremdsprachige Urkunden müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.



Kosten

Die Gebühren für die Eheschließung betragen: 
Wenn beide Brautleute die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

50,00 €

Einer der Brautleute besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit     

70,00 €

Beide Brautleute besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit     

90,00 €

Erklärung zur Führung eines Doppelnames    

25,00 €

Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung

10,00 €

Eheurkunde    

10,00 €

Bescheinigung über die Eheschließung

10,00 €

Trauung nach Anmeldung bei fremden Standesamt40,00 €
Trauung  außerhalb der Öffnungszeiten      

70,00 €

          

       



Ansprechpartner/in
Robert Leyh

Downloads
Trauraum - Präsentation
Vollmacht für die Anmeldung zur Eheschließung


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