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 Wohnen & Bauen

Erschließungsbeiträge

Beschreibung
Der Gesetzgeber hat den Gemeinden die Durchführung der Erschließung als Aufgabe übertragen. Zugleich hat er angeordnet, dass die Gemeinden zur Deckung der ihnen in Erfüllung dieser Aufgabe entstandenen Aufwendungen von denen durch die Erschließung Begünstigten nach dem im Baugesetzbuch festgelegten Regeln Erschließungsbeiträge erheben müssen. Rechtsgrundlage für die Erhebung sind das Baugesetzbuch und die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde.

Ansprechpartner/in
Fachbereichsleiter Peter Müller


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