Familie, Geburt, TodBeschreibung
Auskunft zu
- - Grabneukauf
- - Grabrechtsverlängerungen
- - Grabrechtsumschreibungen
- - Errichten und Ändern von Grabanlagen
- - Beratung in allen Friedhofsangelegenheiten
- - Erteilung von Berechtigungsscheinen für gewerbliche Tätigkeiten
erteilt die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Adelsdorf
Antragstellung
Bestattungen auf dem gemeindlichen Friedhof im Ortsteil Aisch sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Adelsdorf anzuzeigen. Der Bestattungstermin ist mit dem Bestattungsinstitut Riegler (Tel.: 09193/1845, Handy: 01714412632, Greiendorfer Weg 3, 91315 Höchstadt), das für den Grabaushub zuständig ist, abzustimmen, bevor dieser mit dem zuständigen Pfarramt festgesetzt wird.
Der/ Die Verstorbene kann auf dem Friedhof im Ortsteil Aisch beerdigt/ bestattet werden, wenn
- es sich um einen verstorbenen Gemeindeeinwohner handelt.
- eine Person im Gemeindegebiet stirbt oder tot aufgefunden wird, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist,
- eine berechtigte Person ein Grabnutzungsrecht an einer Grabstätte auf dem Friedhof Aisch hält.
Unterlagen
Der Friedhofsverwaltung ist die Graburkunde vorzulegen, wenn bereits ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte besteht. Außerdem benötigen wir die Sterbefallbescheinigung vom Standesamt.
Kosten
Die Kosten entnehmen Sie bitte der Friedhofssatzung, die unter dem Punkt "Besonderheiten" auf dieser Seite zum Download bereit steht oder in der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 52, Zimmer 11, eingesehen werden kann.
Besonderheiten
Die Gemeinde Adelsdorf verwaltet nur den gemeindlichen Friedhof im Ortsteil Aisch.
Zum 01.01.2010 wurden die Bestattungs- und Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung neu erlassen. Die beiden Satzungen sind hier online abrufbar:
Bestattungs- und Friedhofssatzung der Gemeinde Adelsorf
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Adelsdorf
Ansprechpartner/in
Robert Leyh
Downloads
Antrag auf Genehmigung eines GrabmalsZurück...






