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 Familie, Geburt, Tod

Friedhofsverwaltung

Beschreibung

Auskunft zu

erteilt die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Adelsdorf



Antragstellung

Bestattungen auf dem gemeindlichen Friedhof im Ortsteil Aisch sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Adelsdorf anzuzeigen.

Der/ Die Verstorbene kann auf dem Friedhof im Ortsteil Aisch beerdigt/ bestattet werden, wenn

  1. es sich um einen verstorbenen Gemeindeeinwohner handelt.
  2. eine Person im Gemeindegebiet stirbt oder tot aufgefunden wird, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist,
  3. eine berechtigte Person ein Grabnutzungsrecht an einer Grabstätte auf dem Friedhof Aisch hält.

 



Unterlagen

Der Friedhofsverwaltung ist die Graburkunde vorzulegen, wenn bereits ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte besteht.



Kosten

Die Kosten entnehmen Sie bitte der Friedhofssatzung, die unter dem Punkt "Besonderheiten" auf dieser Seite zum Download bereit steht oder in der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 52, Zimmer 11, eingesehen werden kann.



Besonderheiten

Die Gemeinde Adelsdorf verwaltet nur den gemeindlichen Friedhof im Ortsteil Aisch.

Zum 01.01.2010 wurden die Bestattungs- und Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung neu erlassen. Die beiden Satzungen sind hier online abrufbar:

Bestattungs- und Friedhofssatzung der Gemeinde Adelsorf

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Adelsdorf



Ansprechpartner/in
Robert Leyh

Downloads
Antrag auf Genehmigung eines Grabmals


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