Rathaus allgemeinBeschreibung
Das Fundbüro nimmt nur die in Adelsdorf gefundenen Sachen in Verwahrung. Diese werden für mindestens 6 Monate aufbewahrt.
Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn. Der Anspruch auf Finderlohn ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt.
Weiterhin erwirbt der Finder Eigentum an der Fundsache, wenn der Verlierer oder Eigentümer der Sache nicht innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes seine Rechte beim Fundbüro anmeldet.
Verzichtet der Finder dem Fundbüro gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde Adelsdorf über. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Finder schriftlich benachrichtigt. Wenn keine Fundrechte geltend gemacht werden bzw. darauf verzichtet wird, kommen die Fundsachen zum Verkauf oder werden entsorgt.
Aktuelle Fundgegenstände finden Sie unter Rathaus Online/ Fundbüro.
Besonderheiten
Die Betreuung von Fundtieren aus dem Gemeindegebiet erfolgt seit dem 01.01.2003 im Werner-Stauber Tierheim in Unternesselbach (Tel. 09164/ 317).
Ansprechpartner/in
Robert Leyh
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