Steuern & AbgabenBeschreibung
Gartenwasserzähler
Überprüfung der Eichzeit
Das zur Gartenbewässerung benötigte Gießwasser kann auf Antrag von der Bezahlung der Abwassergebühren befreit werden. Der Wasserverbrauch muss jedoch vom Gebührenpflichtigen nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers. Für den Kauf ist der Gebührenpflichtige selbst verantwortlich. Der fachgerechte Einbau ist Voraussetzung.
Der Zwischenzähler muss nach Einbau vom Wasserwart der Gemeinde Adelsdorf abgenommen werden.
Nach § 25 des Eichgesetzes (EichG) müssen Kaltwasserzähler geeicht sein.
Die Eichgültigkeitsdauer für diese Zähler beträgt 6 Jahre.
Das Eichjahr, in dem ein eichpflichtiges Messgerät durch das Eichamt oder durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle geeicht wurde, wird durch die beiden Ziffern auf dem Hauptstempel angegeben. Nach Ende des Eichjahres beginnt die Eichgültigkeitsdauer zu laufen, d.h. ein im Jahr 2000 geeichtes Messgerät mit 6 Jahren Eichgültigkeitsdauer darf bis Ende 2006 verwendet werden.
Wurde ein Kaltwasserzähler z.B. im Jahre 2001 geeicht, so endet seine 6jährige Eichgültigkeitsdauer am 31. Dezember 2007.
Die Wasserzähler werden von verschiedenen Firmen gebaut und vertrieben. Deshalb sind die Hauptstempel von unterschiedlichen anerkannten Prüfstellen. Der Sicherungsstempel besteht aus dem Eichzeichen der Eichbehörde bzw. der Staatlich anerkannten Prüfstelle.
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Beispiele Eichgültigkeitsdauer
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Ein Wasserzähler mit abgelaufener Eichzeit kann bei der nächsten Wasserabrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.
Ist die Eichzeit ihres Gartenwasserzählers abgelaufen, muss der Gebührenzähler auf eigene Kosten ausgetauscht werden. Der Zählertausch ist dann umgehend der Gemeinde Adelsdorf zu melden. Der ausgebaute Zähler ist beim Abnehmen des neuen Zählers den Mitarbeitern der Wasserversorgung vorzuzeigen.
Ansprechpartner/in
Carola Lorz
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