Soziales & VersorgungBeschreibung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ab dem 01.01.2005 ein Teil des SGB XII und somit eine Sozialhilfeleistung.
Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder das 65. Lebensjahr vollendet haben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere Einkommen und Vermögen, decken können, haben die Möglichkeit, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu beantragen. Die Leistung beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.
Antragstellung
Der Antrag kann beim zuständigen Sachbearbeiter bei der Gemeinde Adelsdorf gestellt werden. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt dann bei der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes Erlangen in der Dienststelle Höchstadt a.d. Aisch. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes.
Unterlagen
Nachweise über alle Einnahmen und Ausgaben (Gehalt, Rente, Unterhalt, Kindergeld, Miete, Versicherungen usw.) Vermögensnachweise (Sparguthaben, Versicherungen usw.) aller im Haushalt wohnenden Familienmitglieder.
Ansprechpartner/in
Robert Leyh
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