Soziales & VersorgungBeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten nach der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe nur noch solche bedürftigen Personen, die nicht erwerbsfähig sind, d.h. nicht mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Ferner diejenigen Personen, die keine Grundsicherungsleistungen nach den §§ 41-47 SGB XII beziehen. Die Leistungen sind an denjenigen zu zahlen, der seinen notwenigen Lebensunterhalt nicht oder nicht aus seinen eigenen Mitteln oder Kräften beschaffen kann. Der notwendige Lebensbedarf umfasst:
- Ernährung
- Unterkunft
- Kleidung
- Körperpflege
- Hausrat
- Heizung und
- die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens, wobei hierzu im vertretbaren Umfange auch die Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben gehören
Mit dem neu eingetretenen SGB XII wird künftig pauschal der gesamte Bedarf erfasst, mit Ausnahme der einmaligen Bedarfe:
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Nicht in den Regelsätzen enthalten sind:
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarf
- die oben genannten einmaligen Bedarfstatbestände
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
- abweichender Bedarf in besonderen Härtefällen
Antragstellung
Der Antrag kann beim zuständigen Sachbearbeiter bei der Gemeinde Adelsdorf gestellt werden. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt dann bei der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes Erlangen in der Dienststelle Höchstadt a.d. Aisch. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes.
Unterlagen
Nachweise über alle Einnahmen und Ausgaben (Gehalt, Rente, Unterhalt, Kindergeld, Miete, Versicherungen usw.)
Vermögensnachweise (Sparguthaben, Versicherungen usw.) aller im Haushalt wohnenden Familienmitglieder.
Ansprechpartner/in
Robert Leyh
Zurück...






