Steuern & AbgabenHundesteuer
Beschreibung
Wird ein über vier Monate alter Hund im Gemeindegebiet gehalten, muss ihn der Halter unverzüglich bei der Gemeinde Adelsdorf melden.
Maßgebend für die Heranziehung zur Hundesteuer ist das Kalenderjahr.
Kosten
Die Steuer beträgt für jeden Hund
| 48,00 € |
| Die Steuer für jeden Kampfhung i.S. von § 6 der gemeindlichen Hundesteuersatzung beträgt das Zehnfache des einfachen Steuersatzes | 480,00 € |
Ansprechpartner/in
Marlene Dietzel
Zurück...






