Der Landkreis Erlangen-Höchstadt verfügt über zwei Zulassungsstellen, diese befinden sich in
ErlangenDreikönigstraße 1 - 3 | und | HöchstadtSchlossberg 10 |
und haben wie folgt geöffnet:
| Montag und Mittwoch | 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr | ||
| Dienstag | 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr | und | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr | und | 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Freitag | 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr |
Die Zulassung Ihres Fahrzeuges können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Erlangen-Höchstadt bei beiden Dienststellen vornehmen lassen.
Die Übersicht gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. Sollte die gewünschte Dienstleistung nicht aufgeführt sein oder wenn Sie sonst noch Fragen haben, geben wir Ihnen unter den oben genannten Rufnummern gerne weitere Auskünfte.
Ab dem 01.02.2009 werden Deckungskarten in Papierform ohne die eVB-Nummer nicht mehr anerkannt. Dann ist bei der Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeuges in jedem Fall die 7-stellige Referenznummer vorzulegen.
Da eine Bearbeitung nur möglich ist, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen, werden Sie in ihrem eigenen Interesse gebeten, anhand der Übersicht zu vergleichen, ob Ihre Unterlagen auch vollständig sind - nur so ersparen Sie sich unnötige Wartezeiten; bedenken Sie bitte auch, dass Ihnen ein Anruf bei Ihrer Zulassungsstelle Zeit raubende und zusätzliche Wege ersparen kann.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.erlangen-hoechstadt.de





