Pass- & MeldewesenBeschreibung
Ab Geburt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres besteht die Möglichkeit einen Kinderreisepass auszustellen.
Antragstellung
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist zwingend die Zustimmung der Sorgeberechtigen notwendig.
Bei gemeinsamer Sorge (auch bei Getrenntleben oder Scheidung) ist der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses von beiden Elternteilen zu unterschreiben.
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Sorgeberechtigten, kann der jenige Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Kinderreisepass alleine beantragen.
Für die Antragstellung reicht die Anwesenheit eines Elternteils aus. Für die Überprüfung der Unterschriften und der Identität ist die Vorlage von Identitätsnachweisen (Personalausweis / Reisepass) beider Elternteile erforderlich.
Unterlagen
- Geburts- oder Abstammungsurkunde (soweit nicht bereits vorhanden)
- 1 biometrisches Lichtbild
- Bisheriger Kinderausweis
- Personalausweis oder Reisepass beider sorgeberechtigter Elternteile
- Einverständniserklärung
Kosten
13,00 €
Ansprechpartner/in
Margot Amon
Rita Hartwich
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