Pass- & MeldewesenBeschreibung
Ab Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, einen Kinderreisepass auszustellen.
Antragstellung
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist zwingend die Zustimmung der Sorgeberechtigen notwendig.
Bei gemeinsamer Sorge (auch bei Getrenntleben oder Scheidung) ist der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses von beiden Elternteilen zu unterschreiben. Liegt Alleinsorge vor, reicht die Unterschrift des sorgeberechtigten Elternteils aus. Allerdings ist ein entsprechender Nachweis (Sorgerechtsbeschluss, Bestallung etc.) vorzulegen.
Für die
Antragstellung reicht die Anwesenheit eines Elternteils aus. Für die Überprüfung
der Unterschriften und der Identität ist die Vorlage von Identitätsnachweisen
(Personalausweis / Reisepass) beider Elternteile
erforderlich.
Unterlagen
-Geburts- oder Abstammungsurkunde (soweit nicht bereits vorhanden)
-1 biometrisches Lichtbild
-Alter Kinderausweis
-Personalausweis oder Reisepass beider sorgeberechtigter Elternteile
-Nachweis
Sorgerecht
Kosten
13,00 €
Ansprechpartner/in
Margot Amon
Rita Hartwich
Susanne Dausch
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