Familie, Geburt, TodBeschreibung
Wenn Sie aus einer Kirche,
Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des
öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, sprechen Sie bitte persönlich bei
uns vor.
Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr
vollendet haben, müssen der Erklärung ihrer Eltern über den Austritt ausdrücklich
zustimmen und daher mit den/ dem Sorgeberechtigten bei uns
vorsprechen. Legen Sie uns bitte gegebenenfalls den Nachweis über das alleinige
Sorgerecht eines Elternteiles vor, auch wenn Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist
und Sie dessen Austrittserklärung alleine abgeben.
Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben,
können die Erklärung alleine abgeben, sie bedürfen keiner Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters.
Unterlagen
Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass (und evtl. Ihre Lohnsteuerkarte) mit.
Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die
Vorlage der Geburtsurkunde, falls kein Kinderausweis vorhanden ist.
Kosten
| Gebühren für den Kirchenaustritt:
|
|
| Einzelperson | 31,00 € |
| Familie (bei gleichzeitiger Antragstellung) | 41,00 € |
Ansprechpartner/in
Robert Leyh
Zurück...










