Familie, Geburt, TodBeschreibung
Wenn Sie aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor.
Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Erklärung ihrer Eltern über den Austritt ausdrücklich zustimmen und daher mit den/ dem Sorgeberechtigten bei uns vorsprechen. Legen Sie uns bitte gegebenenfalls den Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteiles vor, auch wenn Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist und Sie dessen Austrittserklärung alleine abgeben.
Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung alleine abgeben, sie bedürfen keiner Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Unterlagen
Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde, falls kein Kinderausweis vorhanden ist.
Kosten
| Gebühren für den Kirchenaustritt: | |
| Einzelperson | 31,00 € |
| Familie (bei gleichzeitiger Antragstellung) | 47,00 € |
Besonderheiten
Die Lohnsteuerkarte wird vom Finanzamt Erlangen geändert. Die Kontaktdaten und weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage vom Finanzamt Erlangen:
http://www.finanzamt.bayern.de/erlangen/
Ansprechpartner/in
Robert Leyh
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