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Wohnen am See - Baugebiet Am Grünsee

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 Familie, Geburt, Tod

Kirchenaustritt

Beschreibung

Wenn Sie aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor.

Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Erklärung ihrer Eltern über den Austritt ausdrücklich zustimmen und daher mit den/ dem Sorgeberechtigten bei uns vorsprechen. Legen Sie uns bitte gegebenenfalls den Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteiles vor, auch wenn Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist und Sie dessen Austrittserklärung alleine abgeben.

Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung alleine abgeben, sie bedürfen keiner Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.



Unterlagen

Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass (und evtl. Ihre Lohnsteuerkarte) mit.

Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde, falls kein Kinderausweis vorhanden ist.



Kosten

Gebühren für den Kirchenaustritt:
Einzelperson 31,00 €
Familie (bei gleichzeitiger Antragstellung) 41,00 €
   

 

                                            



Ansprechpartner/in
Robert Leyh


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