Familie, Geburt, TodBeschreibung
Ist eine Person im
Ausland geboren oder verstorben, so kann dieser Personenstandsfall gem. §
36 PStG auf Antrag in einem deutschen Geburten- oder Sterberegister
nachbeurkundet werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die geborene oder verstorbene
Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, staatenlos, heimatloser
Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling ist.
Antragstellung
Bei der
Nachbeurkundung einer Geburt kann der Antrag von den Eltern des Kindes, dem
Kind selbst, sowie dessen Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder gestellt werden.
Antragsberichtigt bei der Nachbeurkundung eines Sterbefalles sind die Eltern des Verstorbenen, die Kinder, der Ehegatten oder Lebenspartner.
Zuständig
ist das Standesamt, in dessen Bereich die geborene oder verstorbene Person ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, bzw. hatte. Ergibt sich danach keine
Zuständigkeit, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Personenstandsfall.
Der
Antrag auf Nachbeurkundung kann zeitlich unbefristet gestellt
werden.
Unterlagen
Bzgl. der vorzulegenden Unterlagen setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung.
Kosten
Nachbeurkundung einer im Ausland erfolgten
Geburt
60,00 €
Nachbeurkundung eines im Ausland eingetretenen
Sterbefalles
40,00 €
Ausstellung einer Geburts- bzw. Sterbeurkunde aus dem
Geburtenregister
10,00
€
Ansprechpartner/in
Robert Leyh
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