Familie, Geburt, TodNamensänderung
Beschreibung
Namensänderungen im Zusammenhang mit einer Eheschließung.
- Nachträgliche Erklärung zur Namensführung in der Ehe.
- Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens.
- Wideruf der Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit des Ehenamens geführten Namens.
- Widerannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe.
Namensänderung für Kinder:
- Namenserteilungen durch den allein sorgeberechtigten Elternteil.
- Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel
- Namensänderung bei späterer Begründung der gemeinsamen Sorge (Frist Monate)
Sonstige Namensänderungen:
- Erklärung zur Vor- und Familiennamensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern sowie deren Abkömmlingen und Ehegatten nach § 94 BVFO
Für spezielle Auskünfte hierüber, setzen Sie sich bitte mit unserem Standesamt in Verbindung.
Ansprechpartner/in
Robert Leyh
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