Was ist Probemabfall?
Problemabfälle sind Gift- oder Schadstoffe, die nicht in den Rest- oder Sperrmüll gehören. Diese Stoffe können Luft, Wasser, Erdreich und Pflanzen und damit letztlich auch den Menschen schädigen und müssen daher gesondert entsorgt werden.
Was müssen Sie bei der Anlieferung von Problemmüll beachten?
- Vor Beginn und nach Abschluss einer Sammlung dürfen keine Problemabfallstoffe an der Sammelstelle angeliefert bzw. abgestellt werden, denn dadurch können z. B. Kinder und Tiere gefährdet werden.
- Dem Betreuungspersonal der Sammlung muss unaufgefordert mitgeteilt werden, welche Substanzen angeliefert werden und welche Gefahren von den Abfällen unter Umständen ausgehen können.
- Die angelieferten Problemabfälle dürfen haushaltsübliche Kleinmengen (Kofferraumladung) nicht überschreiten. Sie sollten an den Sammelplätzen nur vorsortiert übergeben werden.
- Flüssige Problemabfälle müssen in geschlossenen Behältnissen angeliefert werden. Sie können nicht umgefüllt werden (Ausnahme: Kleinmengen Altöl). Schadstoffhaltige Flüssigkeiten dürfen keinesfalls zusammengeschüttet werden, um chemische Reaktionen zu vermeiden (Ausnahme: Dispersionsfarben).
- Kurze Wartezeiten müssen bei starkem Andrang an den Sammelstellen in Kauf genommen werden, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Schadstoffsammlungen zu gewährleisten.
Die folgenden Problemabfälle werden bei den Sammelaktionen angenommen:
Haushalt
- Quecksilberhaltige Abfälle
- Thermometer, Schalter, Leuchtstoffröhren
- Energiesparlampen
- Haushaltsbatterien, Knopfzellen, Akkus, Trockenbatterien
- FCKW-haltige Spraydosen
- PCB-haltige Kleinkondensatoren
- Heizölreste
- Reinigungs-/Desinfektionsmittel
- Möbelpolituren, Kosmetika, Altmedikamente
- Feuerlöscher mit Restinhalt etc.
Hobby und Handwerk
- Laborchemikalien: Chemiekästen
- Säuren, Laugen, Salze
- Fotochemikalien
- Entwickler- und Fixiersalzlösungen
- Abbeiz- und Imprägniermittel
- Lösungsmittelreste und -gemische
- Farben und lacke
- Klebemittelreste
- PU-Montageschaumdosen
Garten und Landwirtschaft
- Pflanzenschutzmittelreste
- Holzschutzmittelreste
- Düngemittelreste
- Schädlingsbekämpfungsmittelreste
- Spritzmittel etc.
Autopflege und -inspektion
- Altreifen ohne Felge, unzerschnitten (bis zu max. 1,20 m) Durchmesser, Kosten: 2,50 € pro Stück)
- Altöl (Motor- und Getriebeöl) max. 10 l
- Autobatterien, Ölfilter, -dosen, Ölbinder
- öl- und fetthaltige Putzlappen
- Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel
- Rostschutz-, Autopflegemittel etc.
Weitere Ratschläge und alternative Entsorgungswege zu den landkreisweiten Sammelaktionen. Bitte beachten sie unbedingt auch die Änderungen bei der Altöl- und Altreifenannahme:
- Altöl sollte bei den Sammelungen möglichst nicht mehr angeliefert werden, denn nach der Altölverordnung sind alle Öl- Verkaufsstellen verpflichtet, gebrauchtes Motor- und Getriebeöl kostenlos vom Käufer zurückzunehmen. Nur in Ausnahmefällen wird bei den Sammlungen die Abgabe von maximal 10 Litern Altöl toleriert.
- Die Annahme von unzerschnittenen Autoreifen ohne Felge - bis zu einem Durchmesser von 1,20 m - kann nicht mehr kostenlos erfolgen. Bei den diesjährigen Sammlungen wird ein kleines Entgelt von 2,50 € pro Reifen fällig. Ausgediente Pkw- bzw. Lkw-Reifen sollten möglichst über Reifendienste bzw. Kfz-Werkstätten dem Recycling zugeleitet werden.
- Auto- bzw. Starterbatterien können nur in geringer Stückzahl bei den Sammlungen abgegebenw erden. Ausgediente Autobatterien können z. B. auch über den Batteriehandel bzw. Kfz-Werkstätten dem Recycling zugeführt werden.
- Gebrauchte Haushaltsbatterien werden auch nach Inkrafttreten der Batterieverordnung zwar weiterhin bei den mobilen Schadstoffsammlungen angenommen. Sie könnena ber auch beim Ankauf neuer Gerätebatterien in jder Batterieverkaufstelle unentgeltlich abgegeben werden.
- Haushaltsübliche Kleinmengen von Gasentladungslampen (z.B. Leuchtstoffröhren und Energiesprarlampen) können bei den Schadstoffsammlungen kostenlos abgegeben werden.
- Zur Schadstoffentfrachtung des Restmülls werden bei den Sammlungen auch Altmedikamente angenommen. Den Bestimmungen der Verpackungsverordnung zufolge können diese Abfälle auch bei Arzneimittelvertreiber, wie z. B. Apotheken, kostenlos zurückgegeben werden.
- Die Anlieferung von Laborchemikalien ist in der Regel auf haushaltsübliche Kleinmengen begrenzt. Falls ausnahmsweise, z. B. bei Auflösungen von Chemikaliensammlungen in Schulen und Apotheken größere Mengen dieser Abfälle anfallen, teilen sie dies bitte der Abfallberatung des Lankreises unter der Telefonnummer 0 91 93 / 2 05 97 oder 0 91 93 / 2 05 89 rechtzeitig vor dem Sammeltermin mit.
Welche Stoffe sind von den Problemmüllsammlungen ausgeschlossen?
- Radioaktiver Abfall, infektiöser Müll (z. B. Tierkadaver)
- explosive Abfallstoffe (z. B. Munition, Feuerwerkskörper)
- Kühl- und Elektro-Haushaltsgeräte
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass bei den mobilen Schadstoffsammelaktionen häufig Stoffe angeliefert werden, die nicht zur Kategorie Problemmüll gehören, wie z. B. Teppichbodenreste, PVC- und Linoleumabfälle, Tapeten, kisten, Plastikfolien, leere Kunststoffbehälrter, Styropor, Glühbirnen, Dachpappe, Eternitplatten, behandelte Holzabflälle, Schrott oder Frittierfett. Diese Abfallstoffe gehören entweder in die entsprechende Wertstoffsammlun oder müssen als Rest- bzw. Sperrmüll entsorgt werden.






