Soziales & VersorgungRundfunk- u. Fernsehgebührenbefreiung
Beschreibung
Sie können von der Rundfunkgebürenpflicht befreit werden, wenn Sie spezielle Befreiungskriterien erfüllen. Die Gebührenbefreiung wird mit dem Monat wirksam, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist.
Antragstellung
Der Antrag kann bei der Gemeinde Adelsdorf gestellt werden oder ist auch online im Internet möglich (GEZ-Antrag Online ).
Unterlagen
Teilnehmernummer der GEZ
Entsprechende Bescheide der Befreiungskriterien
Reisepass oder Personalausweis
Ansprechpartner/in
Robert Leyh
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