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Rundfunk- u. Fernsehgebührenbefreiung

Beschreibung

Sie können von der Rundfunkgebürenpflicht befreit werden, wenn Sie spezielle Befreiungskriterien erfüllen. Die Gebührenbefreiung wird mit dem Monat wirksam, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist.



Antragstellung

 Der Antrag kann bei der Gemeinde Adelsdorf gestellt werden oder ist auch online im Internet möglich (GEZ-Antrag Online ).



Unterlagen

Teilnehmernummer der GEZ
Entsprechende Bescheide der Befreiungskriterien
Reisepass oder Personalausweis



Ansprechpartner/in
Robert Leyh


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