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Steinkreuz in Wiesendorf

 

Steinkreuze sind Sühnezeichen für eine im Affekt begangene Bluttat. So konnte im 14. - 16. Jahrhundert ein Totschlag nach altem deutschen Recht durch gütliche Übereinkunft zwischen dem Totschläger und den Hinterbleiben gesühnt werden. Zu den kirchlichen Bußen dafür gehörte das Aufstellen eines Steinkreuzes am Ort des schrecklichen Geschehens. Fromme Christen sollten beim Vorübergehen für das Seelenheil des Toten und des reuigen Täters beten. Ein solches Steinkreuz steht z.B. am östlichen Ortsausgang Wiesendorfs.