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 Wohnen & Bauen

Stellplatzablösungen

Beschreibung

Werden neue Gebäude geschaffen, ist der Bauherr verpflichtet für eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen zu sorgen, gemäß der Bayerischen Bauordnung.

Können die erforderlichen Stellplätze oder Garagen nicht auf dem eigenen Grundstück oder auf einem geeigneten Grunstück in der Nähe hergestellt werden, so kann der Bauherr die Verpflichtung auch durch Abschluss einer Ablösung erfüllen.



Antragstellung

Die Antragstellung hat schriftlich zu erfolgen.



Kosten

Die Kosten sind direkt in der Verwaltung zu erfragen.



Ansprechpartner/in
Fachbereichsleiter Peter Müller


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