Familie, Geburt, TodBeschreibung
Rechtsstand ab 01.01.2009
Der Sterbefalls muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag persönlich bei dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Bezirk der Betroffene verstorben ist.
Zur Anzeige des Sterbefalls sind folgende Personen verpflichtet:
Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
der Wohnungsbesitzer, in dessen Wohnung der Tod eingetreten ist oder
jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen davon unterrichtet ist
Unterlagen
Todesbescheinigung vom Arzt
Geburtsurkunde (bei Ledigen)
Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und ggfs. ein Nachweis über die Auflösung
Evtl. zusätzlich Sterbeurkunde des bereits früher verstorbenen Ehegatten
Evtl. zusätzlich Scheidungsurteil
Reisepass oder Personalausweis des Anzeigenden
Kosten
Die Anzeige des Sterbefalls ist kostenfrei.
Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,- €. Die Sterbeurkunden für Beerdigung, Krankenkasse und Rentenversicherung sind gebührenfrei.
Ansprechpartner/in
Robert Leyh
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