Familie, Geburt, TodBeschreibung
Rechtsstand ab 01.01.2009
Der Sterbefalls muss spätestens am
dritten auf den Tod folgenden Werktag persönlich bei dem Standesamt angezeigt
werden, in dessen Bezirk der Betroffene verstorben ist.
Zur Anzeige des
Sterbefalls sind folgende Personen verpflichtet:
Jede Person, die mit dem Verstorbenen in
häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
der
Wohnungsbesitzer,
in dessen Wohnung der Tod eingetreten ist oder
jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder aus
eigenem Wissen davon unterrichtet ist
Antragstellung
Unterlagen
Todesbescheinigung vom Arzt
Geburtsurkunde (bei
Ledigen)
Ehe-
oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und ggfs. ein Nachweis über die
Auflösung
Evtl. zusätzlich Sterbeurkunde des bereits früher verstorbenen
Ehegatten
Evtl. zusätzlich Scheidungsurteil
Reisepass oder Personalausweis des Anzeigenden
Kosten
Die Anzeige des Sterbefalls ist kostenfrei.
Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,- €. Die Sterbeurkunden für Beerdigung, Krankenkasse und Rentenversicherung sind gebührenfrei.
Ansprechpartner/in
Robert Leyh
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