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Wissenswertes rund um die Feuerwehr

 

Am Gartenteich auf Sicherheit achten

Gartenteiche und Feuchtbiotope sind die Glanzstücke in vielen privaten Gärten, Feuchtbiotope leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, sie bieten heimischen Amphibien und Pflanzen ein artgerechtes Zuhause.

Doch die Freude an naturbewusster Gartengestaltung kann schnell umschlagen, denn für kleine Kinder können selbst flache Teiche in der Nähe ihres Elternhauses zu einer tödlichen Gefahr werden.

Beugen sich neugierige Kinder über die glitzernde Wasserfläche des Teiches dann kippen sie leicht vornüber und fallen ins Wasser. Da ihre Nackenmuskulatur noch nicht stark genug ist, gelingt es Kindern kaum aus eigener Kraft, den Kopf aus dem Wasser zu heben.

Deshalb gilt beim Froschteich genauso wie beim einfachen, aufblasbaren Plantschbecken: Egal, wie wenig Wasser drin ist – kleine Kinder nie ohne Aufsicht am und im Wasser spielen lassen!

Schutz vor dem Ertrinken bieten natürliche Barrieren wie Buchsbaum- oder Rosenhecken. Landschaftsgerecht eingebundene Wälle und Tore sind eine weitere, zudem optisch reizvolle Sicherung. Sinnvoll sind auch reißfeste Netze und Baustahlmatten, die wenige Zentimeter unter der Wasseroberfläche fest verankert werden. Wenn Kinder ins Wasser fallen, werden die Kleinen zwar nass, gehen aber nicht unter. Kinder unter drei Jahren können sich allerdings auch auf Baustahlmatten und Netzen nicht hoch stützen. Sie brauchen immer Aufsicht!

Auch der Teich in Nachbars Garten kann Gefahren bergen, daher sollten Tore und Durchgänge so gesichert sein, dass sie von kleinen Kindern nicht geöffnet oder überklettert werden können.

Wir sind auf Ihre Sicherheit bedacht, ihre Feuerwehr sagt schon jetzt Dankeschön dafür, dass Sie uns unterstützen.

gez. FF – Neuhaus
1. Kdt. Erwin Bergner

 

 

 

Martinshorn, muss das sein?

Immer wieder ein Anlass für ein kleines Ärgernis:
Die einen wollen in Ihrer Nachtruhe nicht gestört werden, die anderen brauchen rasche Hilfe aus einer Notlage. Mittendrin stehen die Helfer der Feuerwehr, die möglichst schnell, möglichst leise und möglichst sicher zur Einsatzstelle gelangen sollen. Vor allem schnell – und dazu hat der Gesetzgeber den § 38 geschaffen, der Einsatzfahrzeugen ein Wegerecht einräumt, dies gilt allerdings nur dann, wenn Blaulicht und Martinshorn ständig eingeschaltet sind. Blaulicht allein darf nur zur Warnung und Absicherung von Einsatzstellen hergenommen werden. Deshalb wird es auch weiterhin dabei bleiben das die Einsatzfahrzeuge auch nachts, in der Stadt und auf dem Land mit beiden Signaleinrichtungen unterwegs sind. Nur beide zusammen ergeben die Sicherheit, um schnell und unbeschadet an die Einsatzstelle zu gelangen, um dort effektive Hilfe leisten zu können. Für einen Betroffenen ist es eine positive, beruhigende Wirkung, wenn er schon von weitem hört: Die Feuerwehr kommt – Hilfe ist unterwegs.

Ihre Feuerwehr sagt schon jetzt Dankeschön dafür, dass Sie uns Verständnis entgegenbringen und uns unterstützen.

gez. FF – Neuhaus
1.Kdt. Bergner E.