Befüllung und Leerung von Schwimmbecken
Sollten Sie einen Pool oder ein Schwimmbecken über die Gartenwasserleitung mittels Gartenwasserzähler befüllen, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe der Wassermenge telefonisch unter 09195 - 9432 150 oder per Mail an steuern@adelsdorf.de mit.
Das hierfür bezogene Trinkwasser kann nicht von der Schmutzwassergebühr ausgenommen werden.
Wir bitten außerdem zu beachten, dass Schwimmbecken aufgrund der veränderten Wassereigenschaften durch Chemikalien, wie z.B. Chlor, bei der Leerung in den Kanal eingeleitet werden müssen.
Eine Entsorgung durch Versickerung im Garten ist nicht gestattet, da hier die Gefahr einer Verunreinigung des Grundwassers besteht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinde Adelsdorf
- Steueramt-