Denkmäler
Flurdenkmäler
Steinkreuz:
Steinkreuze sind Sühnezeichen für eine im Affekt begangene Bluttat. So konnte im 14. - 16. Jahrhundert ein Totschlag nach altem deutschen Recht durch gütliche Übereinkunft zwischen dem Totschläger und den Hinterbleiben gesühnt werden. Zu den kirchlichen Bußen dafür gehörte das Aufstellen eines Steinkreuzes am Ort des schrecklichen Geschehens. Fromme Christen sollten beim Vorübergehen für das Seelenheil des Toten und des reuigen Täters beten.
Kreuzstein:
Kreuzsteine sind einfache Steinplatten mit eingemeißeltem Kreuz. Sie waren aus dem gleichen Grund gesetzt worden. Kreuzsteine stehen z. B. in der Dorfmitte Weppersdorfs.
Marter:
Martersäulen bestehen meist aus 3 Teilen: Sockel, Säule und Reliefdarstellung. Sie sind religiösen Ursprungs (Abbildungen Christi oder Heiliger) und wurden von ihrem Stifter an eine verkehrsreiche Stätte gestellt. Man erhoffte sich Schutz vor dem Schwarzen Tod.