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Informationen zum Thema PV-Anlagen

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Thema PV-Anlagen.

Zulassung von PV-Großfreiflächen-Anlagen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.08.2021 eine Dachflächenquote für PV-Anlagen und einen Leitfaden für Photovoltaik-Großflächenanlagen beschlossen. Die darin festgelegten Kriterien unterstützen den Gemeinderat, über konkrete Anfragen bzw. Anträge zu entscheiden.

Zudem wurde vom Gemeinderat mehrheitlich entschieden, dass der Leitfaden für Photovoltaik-Großflächenanlagen in der Gemeinde Adelsdorf erst bei Erreichen einer Quote von 40 % des Stromverbrauchs durch Photovoltaik-Dachanlagen greift. Diese Quote wurde mittlerweile erreicht.

Wie bereits in der Informationsveranstaltung zum Thema PV-Freiflächenanlagen am 04.03.2024 mitgeteilt, möchte die Gemeinde Adelsdorf ein Standortkonzept zur Realisierung von PV-Freiflächenanlagen erstellen.

Hierzu besteht die Möglichkeit, innerhalb des Zeitraums vom 01.04.2024-31.05.2025 möglicherweise geeignete Flächen zur Realisierung solcher Anlagen mittels des unten zur Verfügung gestellten Formblatts einzubringen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden.

Förderprogramm für PV-Dachflächenanlagen, Balkon-Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Aktuelles zum gemeindlichen Förderprogramm Photovoltaikanlagen

Das gemeindliche Förderprogramm für PV-Dachanlagen/Batteriespeicher und steckerfertigen Balkonsolaranlagen wurde mit über 150 genehmigten Anträgen und mit einer Gesamtfördersumme von 109.495,00 € erfolgreich angenommen.

Der Gemeinderat hat beschlossen das Förderprogramm zum 31.10.2022 bis auf weiteres auszusetzen.

Die Bundesregierung hat die Einspeisevergütung und damit die Wirtschaftlichkeit von PV-Eigenverbrauchsanlagen deutlich verbessert.  So erhalten Einspeise-Anlagen bis 10 kWp 8,2 Cent pro kWh. und Anlagen die größer als 10 kWp 7,1 Cent pro kWp für jede ins öffentliche Netz eingespeiste kWh.

Alle bis 31.10.2022 eingegangenen Anträge, werden nach der aktuellen Richtlinie geprüft und bei erfüllten Fördervoraussetzungen bewilligt, eine Auszahlung findet nach Haushaltsbeschluss statt.

Die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Bereich Klimaoffensive, Tel.: 09195/9432-184.

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