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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Gemeinde Adelsdorf
Gemeinde Adelsdorf

  • +49 9195 9432-190
  • gemeinde@adelsdorf.de
  • Montag 07:30 - 12:00
    Dienstag 07:30 - 12:00 und 14:30 - 16:30
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 14:30 - 17:30
    Freitag 07:30 - 12:00

    Annahmeschluss des Bürgerservicebüros: Dienstag: 16:15 Uhr, Donnerstag: 17:15 Uhr

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