Amtliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie unsere amtlichen Bekanntmachungen in der Übersicht.
Bekanntmachung nach dem Bundesmeldegesetz
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Öffentliche Bekanntmachung über Widerspruchrechte bei der Datenübermittlung nach dem Bundesmeldesetz (BMG)
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 Bundemeldegesetz (BMG) weist die Meldebehörde darauf hin, dass Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen:
1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an einen öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen
3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubilaren an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Meldebehörde zu erklären. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
Adelsdorf, 21.01.2024
Karsten Fischkal
1. Bürgermeister
Bekanntmachung - Bauplanungsrecht
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Rechtskräftige Bebauungspläne
Die bereits abgeschlossenen Bauleitplanverfahren finden Sie im Bereich "Örtliche Bauvorschriften und Bebauungspläne".
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1. Änderung des Bebauungsplans „Adelsdorf I“, Gemarkung Adelsdorf nebst Begründung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung über den Billigungsbeschluss sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss „Bau- und Umwelt“ der Gemeinde Adelsdorf hat in seiner Sitzung am 28.02.2024, die Entwurfsplanung mit Begründung des Büro Stadt & Land, Sugenheim, in der Fassung vom 28.02.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, beschlossen.
Die Aufstellung beinhaltet die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 570/6, 570/7, 570/8, 570/9, 570/5, 570/17, 570/3, 570/19, 571/4, 571/2, 571/3, 572, 572/4 und 572/3, jeweils Gemarkung Adelsdorf, mit einer Fläche von insgesamt ca. 1,54 ha.
Der Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan.
Die Entwurfsplanung in der Fassung vom 28.02.2024, liegt nebst Begründung gemäß § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
18.03.2024 bis 19.04.2024
im Rathaus der Gemeinde Adelsdorf, Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf, Bauamt, Zimmer Nr. I.08, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Dort kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen und während der Frist zur Planung äußern (§13 a Abs. 3 Ziffer 2 BauGB). Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Adelsdorf I“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans „Adelsdorf I“ nicht von Bedeutung ist.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Adelsdorf I“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Parallel hierzu wird auch den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Adelsdorf, den 04.03.2024
Karsten Fischkal
1. Bürgermeister
Anlagen:
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Aischtalring“, Gemarkung Aisch, nebst Begründung und Umweltbericht
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.02.2024, den Bebauungsplan „Aischtalring“ nebst Begründung und Umweltbericht und in der Fassung des Büro Stadt & Land, 91484 Sugenheim, vom 28.02.2024 als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB, beschlossen.
Die Aufstellung beinhaltet die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebiets“ gem. § 4 Baunutzungsverordnung.
Das Plangebiet liegt im Westen von Aisch. Es wird begrenzt im Norden durch den Saltendorfer Weg, im Osten durch die vorhandene Bebauung, im Süden durch die Kreisstraße ERH 36, Medbacher Straße und im Westen durch die freie Landschaft.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 450, 451, 453, 453/1, 453/2, 461 und 462, sowie Teilflächen aus Fl.-Nrn. 447 (Saltendorfer Weg), 460 (Feldweg) und 540 sowie 509 (Kreisstraße), jeweils Gemarkung Aisch, mit einer Fläche von insgesamt ca. 3,15 ha.
Der Geltungsbereich der Planung und die Ökoausgleichsfläche ergeben sich aus den drei nachfolgenden Lageplänen (Anlage).
Jedermann kann den Bebauungsplan „Aischtalring“ nebst Begründung und Umweltbericht im Rathaus der Gemeinde Adelsdorf, Rathausplatz 1, Bauamt, Zimmer Nr. II.01, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan „Aischtalring“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Adelsdorf geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Adelsdorf, den 04.03.2024
Karsten Fischkal 1. Bürgermeister
Anlagen:
- Bebauungsplan
- Begründung zum Bebauungsplan
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Lageplan artenschutzrechtliche Maßnahmen und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
- Umweltbericht
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Energiezentrale Adelsdorf“ mit Begründung und Umweltbericht
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2023, den Bebauungsplan „Energiezentrale Adelsdorf“ mit Begründung und Umweltbericht und in der Fassung der Büros Wegner Stadtplanung, 97209 Veitshöchheim und Landschaftsplanung Klebe, 90478 Nürnberg, vom 27.09.2023, als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB, beschlossen.
Die Aufstellung beinhaltet die Ausweisung einer „Fläche für Versorgungsanlagen Heizzentrale“.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Adelsdorf. Es wird abgegrenzt:
- im Norden durch die Flurnummern 359 (landwirtschaftlicher Weg) und 358 (Acker) der Gemarkung Adelsdorf
- im Westen durch den landwirtschaftlichen Weg Fl. Nr. 359
- im Süden durch die Höchstadter Straße (Fl. Nr. 258/6)
- im Osten durch die Fl. Nr. 226/2 (Halle des Schützenvereins)
Es umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 357/1 und 357/2 ganz, sowie Teilflächen der Flurnummern 226/3, 357 und 358 der Gemarkung Adelsdorf mit einer Gesamtfläche von ca. 0,82 ha.
Der Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan (s. Anlage)
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht, sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Gemeinde Adelsdorf, Rathausplatz 1, Bauamt, Zimmer Nr. I.08, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Adelsdorf geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird
Adelsdorf, den 11.03.2024
Karsten Fischkal 1. Bürgermeister
Anlage:
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13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht
Bekanntmachung über die Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit Begründung und Umweltbericht
Der Gemeinderat Adelsdorf hat in seiner Sitzung am 31.01.2024, die von den Büros Wegner Stadtplanung, 97209 Veitshöchheim und Landschaftsplanung Klebe, 90478 Nürnberg, vorgelegte 13. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der Fassung vom 21.06.2023 (Planunterlagen) bzw. 27.09.2023 (Begründung mit Umweltbericht), festgestellt.
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes war erforderlich, da diese extensiv genutzte Flächen darstellt, während im Bebauungsplan Versorgungsfläche Heizzentrale, Grünflächen sowie Wald (teilweise Ausgleichsfläche) festgesetzt wird.
Der Änderungsbereich liegt am nördlichen Ortsrand von Adelsdorf. Er wird begrenzt durch die Höchstadter Straße im Süden, den Reutgraben im Osten, sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen im Westen und Norden. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 357, 357/1, 357/2 der Gemarkung Adelsdorf ganz, sowie eine Teilfläche der Flurnummer 358 der Gemarkung Adelsdorf und umfasst eine Fläche von ca. 1,02 ha.
Der Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit Begründung und Umweltbericht ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan (s. Anlage).
Mit Bescheid vom 29.02.2024 Nr. 62.2 6100/111/13. Änd., hat das Landratsamt die 13. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 13. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann die 13. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Gemeinde Adelsdorf, Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf, Bauamt, Zimmer Nr. I.08, während der allgemeinen Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Adelsdorf geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird
Adelsdorf, den 11.03.2024
Karsten Fischkal
1. Bürgermeister
Anlage:
Bekanntmachungen - Wahlen
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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Gemeinde Adelsdorf - Bürgerservice
Zimmer: 0.04
Telefon: 09195 9432-134
E-Mail: buergerservice@adelsdorf.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 07.30 – 12.00 Uhr
Di 14.30 – 16.30 Uhr
Do 14.30 – 17.30 UhrAdelsdorf, 11.01.2024
Karsten Fischkal
Gemeinde 1. Bürgermeister
Mikrozensus 2024
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In Bayern werden 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt
Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden etwa 120 000 Personen in rund 60 000 Haushalten befragt. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen. Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren. Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.
Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert