Amtliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie unsere amtlichen Bekanntmachungen in der Übersicht.
Bekanntmachung - Bauplanungsrecht
Die bereits abgeschlossenen Bauleitplanverfahren finden Sie im Bereich "Örtliche Bauvorschriften und Bebauungspläne".
Aufstellung des Bebauungsplans „Aischtalring“, Gemarkung Aisch, nebst Begründung mit Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von
Außenbereichsflächen nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 13a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Adelsdorf hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 die Entwurfsplanung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Aischtalring“ mit Begründung und Umweltprüfung der Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land, Neustadt, jeweils in der Fassung vom 26.04.2023 gebilligt und beschlossen, diese nach § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs.3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Die erneute Auslegung ist unter anderem aufgrund folgender Planänderungen notwendig geworden:
- Der Geltungsbereich hat sich im Süden wegen der neuen Führung des Fuß- und Radweges des Landkreises geändert.
- Die Ökoausgleichsflächen waren noch unklar
- Die Anwendung des Denkmalschutzgesetzes war bislang unklar
Die Aufstellung beinhaltet die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebiets“ gem. § 4 Baunutzungsverordnung.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Das Plangebiet liegt im Westen von Aisch. Es wird begrenzt im Norden durch den Saltendorfer Weg, im Osten durch die vorhandene Bebauung, im Süden durch die Kreisstraße ERH 36, Medbacher Straße und im Westen durch die freie Landschaft.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 450, 451, 453, 453/1, 453/2, 461 und 462, sowie Teilflächen aus Fl. Nrn. 447 (Saltendorfer Weg), 460 (Feldweg), 509 (Kreisstraße) und 540 (südlich der Medbacher Straße), jeweils Gemarkung Aisch, mit einer Fläche von insgesamt ca. 3,2 Ha.
Aufgrund der Planungen des Landkreises einen Fuß- und Radweg südlich der Medbacher Straße zu führen, wurde der Geltungsbereich im Südwesten erweitert und ein etwas größerer Teil der Kreisstraße mit in den Geltungsbereich einbezogen, um eine Querungshilfe realisieren zu können.
Die Ökoausgleichsfläche befindet sich auf Fl. Nr. 507, Traishöchstädt.
Der Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan (Anlage).
Die Entwurfsplanung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Aischtalring“ für den Bereich der genannten Grundstücke, liegt mit Begründung, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut in der Zeit vom
15.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023
im Rathaus der Gemeinde Adelsdorf, Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf, Bauamt, Zimmer Nr. II.01, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Aischtalring“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Aischtalring“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Begründung mit Umweltprüfung 20.01.2021
Begründung mit Umweltprüfung 06.07.2022
Begründung mit Umweltprüfung 26.04.2023
Schutzgut Mensch:
- Begründung mit Umweltprüfung vom 20.01.2021, 06.07.2022 und 26.04.2023: Geringe umweltrelevante Auswirkungen.
- Stellungnahme Landratsamt Erlangen-Höchstadt, formelle Anforderungen, vom 22.09.2022 zum
Thema (Dach-) Begrünung.
- Stellungnahme Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Kreisentwicklung/ Radverkehrsbeauftragter, vom
22.09.2022 zum Thema Alltagsradverkehr
- Stellungnahme Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Sachgebiet Immissionsschutz, vom 11.03.2021 zum Thema Verkehrslärm und vom 22.09.2022 zum Thema Verkehrslärm und Geruchsimmissionen.
- Stellungnahme Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Sachgebiet Kreisentwicklung, Klimaschutz, vom 11.03.2021 zum Thema: Menschenwürdige Umwelt und Klimaschutz durch Bauleitpläne.
- Stellungnahme BUND Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Höchstadt-Herzogenaurach, vom
30.08.2022 zum Thema Solaranlagen.
- Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth vom 05.03.2021 und 29.08.2022, zum Thema landwirtschaftlicher Hauterwerbsbetrieb und Immissionen.
- Stellungnahme Privat 13, vom 08.03.2021, zum Thema: Immissionsschutz
- Stellungnahme Privat 10, vom 07.03.2021, zum Thema: Immissionsschutz.
- Stellungnahme Privat 14, vom 04.03.2021 und Privat 9, vom 06.03.2021, zum Thema: Emissionen durch landwirtschaftlichen Betrieb
- Stellungnahme Privat 9, vom 06.03.2021, zum Thema: Immissionspegelmessung durchführen.
- Stellungnahme Privat 7, vom 28.02.2021, zum Thema: Immissionsschutz
- Stellungnahme Privat 4, vom 28.02.2021, zum Thema: Lärmschutz
- Stellungnahme Privat 3, vom 24.02.2021, zum Thema: Lärmschutz.
- Stellungnahme Privat 2, vom 20.02.2021, zum Thema: Lärmschutz.
- Stellungnahme Privat 1 vom 06.02.2021 zum Thema: Schallschutz.
- Stellungnahme Privat 1 vom 01.09.2022 zum Thema Immissionsschutz und Beeinträchtigung von
Anwohnern.
Schutzgut Tiere und Pflanzen:
- Begründung mit Umweltprüfung vom 20.01.2021, 06.07.2022 und 26.04.2023: Geringe umweltrelevante Auswirkungen.
- Stellungnahme Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Sachgebiet Naturschutz, vom 11.03.2021, zum
Thema: CEF-Maßnahmen, Integrierung von Baugebieten ins Orts- und Landschaftsbild, sowie vom
22.09.2022 zum Thema saP bzw. CEF-Maßnahmen für Feldlerche und Kiebitz
- Stellungnahme BUND Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Höchstadt-Herzogenaurach, vom 08.03.2021, zum Thema: saP und CEF-Maßnahmen unzureichend, Solaranlagen und vom 30.08.2022 zum Thema Ausgleichsmaßnahmen für Kiebitze und Feldlerchen.
- Stellungnahme Privat 5, vom 28.02.2021, zum Thema: Kiebitze und Fasane in angrenzenden
Feldern.
Schutzgut Boden und Fläche:
- Begründung mit Umweltprüfung vom 20.01.2021, 06.07.2022 und 26.04.2023: Teilweise Versiegelung. Mittlere umweltrelevante Auswirkungen.
- Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth vom 05.03.2021 und 29.08.2022, zum Thema, Verlust von Anbauflächen.
- Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 04.03.2021 zum Thema: Schutz Mutterboden, Oberboden.
- Stellungnahme Privat 11, vom 08.03.2021, zum Thema: Belange der Landwirtschaft.
Schutzgut Wasser:
- Begründung mit Umweltprüfung vom 20.01.2021, 06.07.2022 und 26.04.2023: Keine Schutzgebiete betroffen. Geringe umweltrelevante Auswirkungen.
- Stellungnahme Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Sachgebiet Umweltrecht, vom 11.03.2021 und 22.09.2022, zum Thema: Starkregen und Versickerungsfähigkeit.
- Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 04.03.2021 und 30.08.2022, zu den Themen: Untergrunderkundung durchführen, Entwässerungsanlagen, Vorsorgemaßnahmen für Hochwasser- und Starkregenereignisse, Erdwärmesonden, Regenüberlaufbecken (RÜB) und Niederschlagswasser
- Stellungnahme von Privat 13, vom 08.03.2021, zum Thema Abwasserplanung.
- Stellungnahme Privat 9, vom 06.03.2021, zum Thema: Starkregenereignisse.
- Stellungnahme Privat 8, vom 04.03.2021, zum Thema: Oberflächen- und Schmutzwasser.
- Stellungnahme Privat 1 vom 06.02.2021 zum Thema: Wasser, Abwasser.
Schutzgut Klima und Luft:
- Begründung mit Umweltprüfung vom 20.01.2021, 06.07.2022 und 26.04.2023: Keine umweltrelevanten Auswirkungen.
- Stellungnahme Privat 8, vom 04.03.2021, zum Thema: Sonnenenergie und Erdwärme.
Schutzgut Landschaft:
- Begründung mit Umweltprüfung vom 20.01.2021, 06.07.2022 und 26.04.2023: Landschaftliche Einbindung durch grünordnerische Maßnahmen. Geringe umweltrelevante Auswirkungen.
- Stellungnahme Privat 5, vom 28.02.2021, zum Thema: Freier Blick ins Aischtal.
- Stellungnahme Privat 3, vom 24.02.2021, zum Thema: Versiegelung von Flächen.
- Stellungnahme Privat 1 vom 01.09.2022 zum Thema Beeinträchtigung durch stark verdichtete
Bebauung mit Wohnblöcken.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
- Begründung mit Umweltprüfung vom 20.01.2021, 06.07.2022 und 26.04.2023: Keine umweltrelevanten Auswirkungen.
- Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 16.02.2021 und 23.08.2022, zum Thema: Denkmalrechtliche Erlaubnis für Bodeneingriffe und archäologische Strukturen im Untergrund.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung und Umweltprüfung werden folgende Gutachten mit umweltbezogenen und sonstigen Informationen ausgelegt.
- Bericht Immissionsschutz Ingenieurbüro Stefan Leistner, vom 16.10.2020 und 06.07.2022
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (SAP), Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH, Entwürfe vom 20.07.2020 und vom 01.08.2022
- Geophysikalische Prospektion GEO.BÜRO Dr. Tarasconi vom 08.10.2021
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.adelsdorf.de/rathaus-buergerservice/buergerservice/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. |
Parallel hierzu wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß
§ 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
(Siegel)
Adelsdorf, den 27.04.2023 ...................................................
Karsten Fischkal 1. Bürgermeister
Anlagen:
- Entwurf vom 20.01.2021, 06.07.2022, 26.04.2023 sowie die jeweilige Begründung mit Umweltprüfung jeweils Stand 20.01.2021, 06.07.2022 und 26.04.2023
- Geltungsbereich
- Umweltrelevante Stellungnahmen TÖB 2021 und 2022
- Umweltrelevante Stellungnahmen Öffentlichkeit 2021 und 2022
- Bericht Immissionsschutz IB Stefan Leistner 16.10.2020 und 06.07.2022 nebst Anlagen
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung, Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH 20.07.2020 und 01.08.2022
- Geophysikalische Prospektion GEO BÜRO Dr. Tarasconi 08.10.2021
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten
Corona-Virus
Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert Sie über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus auf seiner Homepage unter:
Mikrozensus 2023
Geschulte Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung
Seit 66 Jahren befragen geschulte Interviewerinnen und Interviewer der Statistischen Ämter im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung. Dahinter verbirgt sich der so genannte Mikrozensus. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Sie liefert sehr wichtige Erkenntnisse für bedarfsgerechte Planungen und Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Auch für die Wissenschaft ist die Erhebung eine bedeutsame Datenquelle.
Nach Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth werden rund 60 000 Haushalte im Freistaat im Laufe des Jahres befragt werden. Die geschulten Interviewerinnen und Interviewern haben den Auftrag, Fragen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage zu stellen. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht für die rund ein Prozent zufällig ausgewählten Haushalte Bayerns.
Fürth. Im Jahr 2023 findet im Freistaat - wie im gesamten Bundesgebiet - wieder der Mikrozensus statt. Seit 1957 werden hierfür jährlich ein Prozent der Bevölkerung u.a. zu Bildung, Beruf, Familie, Haushalt und Einkommen befragt. In dem jährlich wechselnden zusätzlichen Schwerpunkt steht dieses Jahr die Krankenversicherung im Mittelpunkt. Der Mikrozensus umfasst gleichzeitig vier Erhebungen. Erstens: das eigentliche Mikrozensus-Kernprogramm. Zweitens die Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union. Es folgen als drittes und viertes Element die europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen sowie die Befragung der Europäischen Union zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten. Entsprechend werden die teilnehmenden Haushalte in vier Gruppen unterteilt, wobei jede Gruppe ein anderes Fragenprogramm beantwortet.
60 000 zufällig ausgewählte Haushalte Bayerns werden befragt
Die Befragungen zum Mikrozensus 2023 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Hierbei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, welche Adressen für die Teilnahme ausgewählt werden. Einmal ausgewählt, nehmen die jeweiligen Haushalte in der Regel an vier Befragungen innerhalb von maximal vier Jahren teil. Diesen Haushalten wird per Post vor der eigentlichen Befragung ein Brief vom Bayerischen Landesamt für Statistik zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert, verbunden mit einem Terminvorschlag für ein telefonisches Interview. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht.
Befragung liefert Erkenntnisse für faktengestützte Planung und Entscheidung
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungshilfen für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. So wird beispielsweise für eine bedarfsgerechte Förderung des Wohnungsbaus die Information benötigt, in wie vielen Haushalten jeweils eine, zwei oder mehr Personen zusammenleben. Zudem entscheiden die erhobenen Daten mit darüber, wieviel Geldmittel Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.
Auch Wissenschaft und Forschung, Verbände und Organisationen sowie Journalistinnen und Journalisten nutzen regelmäßig die Daten des Mikrozensus. Sie werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht und stehen damit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Im Internet finden Sie die Daten bereits abgeschlossener Erhebungen unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Bekanntmachungen - Steuer und Gebühren
Bekanntmachungen - Wahlen
Im Zusammenhang mit den Landtags- und den Bezirkstagswahlen am Sonntag, 08. Oktober 2023 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetz (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Rathaus Adelsdorf, Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf, Bürgerservice, Erdgeschoss Zimmer Nr. 04, Frau Stöckert, Frau Brehm, Frau Ryl oder Frau Utzmann während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Adelsdorf, den 09.01.2023
Karsten Fischkal
1. Bürgermeister
Für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 werden in der Gemeinde Adelsdorf ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht.
In Frage kommen alle Personen, die für diese Wahl wahlberechtigt sind.
D.h. alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. (Art.1 Abs. 1 LWG)
Für die Teilnahme an dieser Wahl als Wahlhelfer wird von der Gemeinde ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50,00 Euro gewährt.
Die Wahlzeit beginnt um 08.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr.
Als Wahlhelfer sind Sie entweder in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, oder von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Einsatz bzw. von 15 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Briefwahl. Nach Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr ist dann unter Mithilfe aller Wahlhelfer noch das Wahlergebnis zu ermitteln.
Am Donnerstag, dem 28.09.2023, findet um 18.00 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle in Adelsdorf eine Wahleinweisung statt.
Falls wir Ihr Interesse an einer Teilnahme an der Landtags- und Bezirkswahl als Wahlhelfer geweckt haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindeverwaltung Adelsdorf, Frau Dresel, Tel. 09195/ 9432-148, Herrn Lengenfelder, Tel. 09195/ 9432-141, oder Herrn Müller Tel. 09195/9432-140, oder senden Sie Ihre Kontaktdaten bitte schriftlich an die Gemeindeverwaltung Adelsdorf, Frau Dresel, Herrn Lengenfelder oder Herrn Müller, Bauamt, Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf.
Vielen Dank für Ihr Interesse.
Adelsdorf, den 22.05.2023
Karsten Fischkal
1. Bürgermeister