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Hier finden Sie unsere amtlichen Bekanntmachungen in der Übersicht.
Bekanntmachungen - Steuer und Gebühren
Öffentliche Hundesteuerfestsetzung - 01.04.2026
Die Hundesteuer für 2026 wurde mit den zuletzt erteilen Hundesteuerbescheiden festgesetzt. Der festgesetzte Betrag wird am 01. April 2026 zur Zahlung fällig. Sollte sich die Höhe der Hundesteuer ändern, werden neue Bescheide erstellt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Adelsdorf, Rathausplatz 1 in 91325 Adelsdorf einzulegen. Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Widerspruchseinlegung und Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.
Alle Steuerzahler, die bisher am SEPA-Lastschriftverfahren nicht teilnehmen, werden aufgefordert, spätestens zu den oben genannten Terminen die fälligen Zahlungen zu entrichten. Damit vermeiden Sie Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass bei allen Zahlungen an die Gemeinde im Verwendungszweck die Finanzadress-Nummer (FAD) angegeben wird. Diese finden Sie auf den jeweiligen Bescheiden bzw. Rechnungen. Ändern Sie ggf. auch Ihren Dauerauftrag bei Ihrer Bank.
Gemeinde Adelsdorf
Steueramt
Fälligkeit von Steuern und Gebühren zum 15.05.2026
Zum 15.05.2026 ist die 2. Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer fällig.
Alle Steuerzahler, die am SEPA-Lastschriftverfahren nicht teilnehmen, werden aufgefordert, spätestens zu dem oben genannten Termin die fälligen Zahlungen an die Gemeinde Adelsdorf zu entrichten.
Damit vermeiden Sie anfallende Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass bei allen Zahlungen an die Gemeinde im Verwendungszweck die Finanzadress-Nummer (FAD) angegeben wird. Diese finden Sie auf den jeweiligen Bescheiden bzw. Rechnungen. Ändern Sie ggf. auch Ihren Dauerauftrag bei Ihrer Bank.
Gemeinde Adelsdorf Steueramt
Öffentliche Grund- und Gewerbesteuerfestsetzung
Die Grundsteuer für 2026 wurde mit den zuletzt erteilen Grundsteuerbescheiden festgesetzt. Die festgesetzten Vierteljahresbeträge werden am 15. Februar 2026 zur Zahlung fällig. Sollte sich der Grundsteuerhebesatz oder die zugrunde gelegte Besteuerungsgrundlage (Messbeträge) ändern, werden neue Bescheide erstellt.
Ebenso wird die Gewerbesteuer 2026 mit den in den zuletzt erteilten Gewerbesteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen am 15. Februar 2026 fällig. Sollten die Gewerbesteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Adelsdorf, Rathausplatz 1 in 91325 Adelsdorf einzulegen. Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Widerspruchseinlegung und Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.
Alle Steuerzahler, die bisher am SEPA-Lastschriftverfahren nicht teilnehmen, werden aufgefordert, spätestens zu den oben genannten Terminen die fälligen Zahlungen zu entrichten. Damit vermeiden Sie Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass bei allen Zahlungen an die Gemeinde im Verwendungszweck die Finanzadress-Nummer (FAD) angegeben wird. Diese finden Sie auf den jeweiligen Bescheiden bzw. Rechnungen. Ändern Sie ggf. auch Ihren Dauerauftrag bei Ihrer Bank.
Gemeinde Adelsdorf Steueramt
Veröffentlichung der Entwässerungssatzung sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Am 10.05.2024 wurde zum regulären Amtsblatt eine Sonderausgabe mit beigelegt. In dieser wurden die Entwässerungssatzung sowie die dazugehörige Beitrags- und Gebührensatzung veröffentlich. Satzungen sind grundsätzlich zum rechtmäßigen Erlass im Amtsblatt zu veröffentlichen. Aufgrund des Umfangs dieser beiden Satzungen wurde dies in einer Sonderausgabe abgedruckt. Grund hierfür war, dass alle 4 Jahre in der Gemeinde Adelsdorf die Schmutzwasser- sowie Niederschlagswassergebühr neu kalkuliert wird, um einen kostendeckenden Betrieb zu gewährleisten. Dadurch Jugendarbeit Gemeindliche Nachrichten muss die Satzung formell neu erlassen werden. Die neue Gebühr hat die gleiche Höhe wie die alte Gebühr, das bedeutet, dass auch für die nächsten 4 Jahre die beiden Gebühren nicht erhöht werden. Es wurden auch anderweitig keine weiteren Änderungen im Vergleich zu der vorherigen Satzung vorgenommen. Der Gemeinderat hat dies auch einstimmig beschlossen. Für die Bürger ändert sich an der Kostensituation nichts.
Bekanntmachung nach dem Bundesmeldegesetz
Öffentliche Bekanntmachung über Widerspruchrechte bei der Datenübermittlung nach dem Bundesmeldesetz (BMG)
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 Bundemeldegesetz (BMG) weist die Meldebehörde darauf hin, dass Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen:
1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an einen öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen
3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubilaren an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Meldebehörde zu erklären. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
Adelsdorf, 21.01.2024
Karsten Fischkal 1. Bürgermeister
Bekanntmachung - Bauplanungsrecht
Bauleitplanverfahren
Die Bekanntmachungen der Bauleitplanverfahren finden Sie hier.
Bekanntmachungen - Wahlen
Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Bürgermeister-Stichwahl
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Gemeinde Adelsdorf - Bürgerservice Zimmer: 0.04 Telefon: 09195 9432-134 E-Mail: buergerservice@adelsdorf.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 07.30 – 12.00 Uhr Di 14.30 – 16.30 Uhr Do 14.30 – 17.30 Uhr
Adelsdorf, 11.01.2024
Karsten Fischkal Gemeinde 1. Bürgermeister
Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
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