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Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Beschreibung
Gemeinde Adelsdorf
Gemeinde Adelsdorf

  • +49 9195 9432-190
  • gemeinde@adelsdorf.de
  • Montag 07:30 - 12:00
    Dienstag 07:30 - 12:00 und 14:30 - 16:30
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 14:30 - 17:30
    Freitag 07:30 - 12:00

    Annahmeschluss des Bürgerservicebüros: Dienstag: 16:15 Uhr, Donnerstag: 17:15 Uhr

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