Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.
Stand: 09.06.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Sachgebietsleiterin