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Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 22. März 2026

Wer bei der Beantragung der Briefwahl bereits die Stichwahl ausgewählt hat, erhält die entsprechenden Briefwahlunterlagen von Amtswegen im Laufe der nächsten Woche per Post zugestellt – ein erneuter Antrag ist nicht erforderlich. 

Wer keine Auswahl zur Stichwahl getroffen hat, kann die Briefwahl jederzeit noch beantragen. 

Alternativ ist die Stimmabgabe auch im Wahllokal mit der Wahlbenachrichtigung oder dem Personalausweis möglich.