Die Gemeinde Adelsdorf informiert über den aktuellen Stand des Verfahrens zur geplanten Ansiedlung eines Wellnesshotels

Rückblick
Bereits im Sommer 2024 wurde das Vorhaben vom Vorhabensträger erstmals im Gemeinderat vorgestellt. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt fasste der Gemeinderat im Januar 2025 den Aufstellungsbeschluss. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 3. Februar bis 4. März 2025 statt. Im Anschluss wertete die Gemeindeverwaltung die eingegangenen Stellungnahmen aus.
Im weiteren Verlauf gründete sich eine Bürgerintitiative, welche sich gegen den Standort Aussprache.
Am 30. April 2025 beschloss der Gemeinderat die Durchführung eines Ratsbegehrens zur Frage, ob die Änderung des Flächennutzungsplans zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wellnesshotel fortgeführt werden soll. Die Ausarbeitung des Begehrens fand in enger Abstimmung mit der Bürgerinitiative statt. Der anschließende Bürgerentscheid am 29. Juni 2025 ergab eine Mehrheit für die Fortführung des Verfahrens.
Da sich im Laufe des Verfahrens jedoch herausgestellt hat, dass mehrere Verbände den Klageweg beschreiten werden, wurde nun nach intensiven Beratungen vereinbart, dass zunächst ein sog. Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden soll.
Dieses Verfahren ist im Bayerischen Landesplanungsgesetz geregelt und ermöglicht es, im Einzelfall von Zielen der Landesentwicklung abzuweichen, sofern die Abweichung vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigt werden.
Aktueller Stand
Die beteiligten Stellen bereiten nun die nächsten Schritte vor. Ein gemeinsamer Abstimmungstermin soll in Kürze stattfinden. An diesem Termin werden das Wirtschaftsministerium, die Regierung von Mittelfranken, das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, die Gemeinde Adelsdorf sowie der Vorhabensträger teilnehmen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnte kein gemeinsamer Termin gefunden werden. Im Abstimmungsgespräch geht um den Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren, welches vom Vorhabensträger bei der Gemeinde Adelsdorf eingereicht werden muss. Bei einem positiven Beschluss im Gemeinderat wird der Antrag beim Ministerium eingereicht.
Derzeit kann das Verfahren zur Änderung der Flächennutzungsplan nicht weiterführen werden, da eine fachgerechte Abwägung bis zur abschließenden Entscheidung der Zielabweichung nicht möglich ist. Sobald der Antrag auf Zielabweichung vom Vorhabensträger vorliegt, geht das Verfahren unverzüglich weiter. Bis zu diesem Zeitpunkt ruht das Verfahren.