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Hinweis zur Kommunalwahl – Mitführung eines Ausweisdokuments

Für die Teilnahme an der Kommunalwahl im Urnenwahllokal wird darauf hingewiesen, dass sich Wählerinnen und Wähler auf Verlangen des Wahlvorstandes ausweisen müssen.

Bitte bringen Sie daher zur Stimmabgabe einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) mit.

Dieser dient der möglichen Überprüfung Ihrer Identität.

Die Wahlbenachrichtigung ist ebenfalls mitzubringen, ersetzt jedoch nicht in jedem Fall die Pflicht zur Vorlage eines Ausweisdokuments.

Wir bitten um Beachtung.