Korrekturhinweis zum Abstimmungsquorum beim Bürgerentscheid am 29. Juni 2025

Korrekturhinweis zum Abstimmungsquorum beim Bürgerentscheid am 29. Juni 2025
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Zuge der Vorbereitungen zum Bürgerentscheid über die Änderung des Flächennutzungsplans in Neuhaus am Sonntag, den 29. Juni 2025, wurde die Gemeinde Adelsdorf mit einer rechtlich unzutreffenden Aussage zum Abstimmungsquorum konfrontiert.
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat ihre ursprüngliche Einschätzung zwischenzeitlich überprüft, korrigiert und eine überarbeitete Rechtsauffassung übermittelt, um den rechtlichen Sachverhalt eindeutig darzustellen.
Wir begrüßen diese Klarstellung ausdrücklich und geben die Stellungnahme im Wortlaut wieder, um alle Mitbürgerinnen und Mitbürger transparent zu informieren:
„Im Hinblick auf die fehlerhaften Aussagen hinsichtlich des Abstimmungsquorums zu Ihrem in Adelsdorf am kommenden Sonntag durchzuführenden Bürgerentscheid möchten wir zur Klarstellung wunschgemäß folgende Rechtsauffassung übermitteln:Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.
Zusätzlich ist es für die Gültigkeit des Bürgerentscheides notwendig, dass diese Mehrheit ein Mindestmaß an aktiver Beteiligung – das sogenannte Abstimmungsquorum – erreicht, welches bei der Gemeinde Adelsdorf 20 % der Stimmberechtigten beträgt, mithin 1.408 aus 7.039 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern.Konkret ergibt sich damit folgende Konsequenz:
1. Es müssten mindestens 1.408 Stimmberechtigte für „Ja“ stimmen (bei weniger „Nein“-Stimmen), damit der Bürgerentscheid gültig angenommen ist.
2. Es müssten mindestens 1.408 Stimmberechtigte für „Nein“ stimmen (bei weniger „Ja“-Stimmen), damit der Bürgerentscheid gültig abgelehnt ist.
Wird das notwendige Abstimmungsquorum verfehlt, d. h. gibt es weder für „Ja“ noch für „Nein“ jeweils mindestens 1.408 gültige Stimmen, ist der Bürgerentscheid insgesamt unwirksam.
Es ist daher noch nicht entscheidend, dass sich lediglich mindestens 20 % der Stimmberechtigten an sich an der Abstimmung beteiligen.“
Wir bedanken uns beim Landratsamt für die nun eindeutige Darstellung der Rechtslage. Für uns als Gemeinde Adelsdorf ist eine rechtssichere, transparente und faire Durchführung des Bürgerentscheids von höchster Bedeutung.
Ihr Karsten Fischkal
Erster Bürgermeister