Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.
Stand: 05.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Sachgebietsleiterin

