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Montag 07:30 - 12:00
Dienstag 07:30 - 12:00 und 14:30 - 16:30
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 14:30 - 17:30
Freitag 07:30 - 12:00Annahmeschluss des Bürgerservicebüros: Dienstag: 16:15 Uhr, Donnerstag: 17:15 Uhr
Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.
Stand: 31.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)