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Feste und Veranstaltungen in gemeindlichen Räumlichkeiten

Sie sind auf der Suche nach einem Veranstaltungsort für Ihren Geburtstag, eine Familienfeier, für ein Vereinsfest? Oder sie möchten ein Firmenevent oder eine Sportveranstaltung durchführen? Sie benötigen eine Halle oder einen Veranstaltungsraum zur regelmäßigen Nutzung für Ihren Verein?

Mit der Aischgrundhalle, die sich für einmalige Veranstaltungen, aber auch für sportliche Events eignet, sowie der Turnhalle und der Schwimmhalle der Grundschule Adelsdorf und dem Schlossareal bietet die Gemeinde Adelsdorf ein breites Spektrum an räumlichen Möglichkeiten. 

Die entsprechenden Antragsformulare finden sie hier:

Informationen zu den Gebühren können Sie unten aufgeführten Satzungen und Gebührenverordnungen entnehmen:

Hinweise für öffentliche Veranstaltungen

Bitte beachten Sie: Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Ortes und der Zeit der Veranstaltung sowie der Zahl der zugelassenen Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.

Bei verspäteter Abgabe wird eine entstandene Auslage i.H.v. 20 € erhoben.

Bewirtung bei Festen und Veranstaltungen

Werden aus einem besonderen Anlass (z. B. Kirchweih, Konzerte, Straßenfeste, etc.) alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben, so ist eine sogenannte Gestattung für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich.

Antragsfrist:

Bitte beantragen Sie die Gestattung rechtzeitig – mindestens 2 Wochen vor der entsprechenden Veranstaltung, da eine weitere Behördenbeteiligung stattfinden muss.

Das ensprechende Antragsformular finden Sie hier:

Ansprechpartner:

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.