Die Freiwilligen Feuerwehren
Das Feuerwehrwesen in Bayern ist Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und unter bestimmten Voraussetzungen Berufsfeuerwehren) aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitstellen.
Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die zahlreichen technischen Hilfeleistungen, wie z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser. Die Feuerwehren können darüber hinaus freiwillige Aufgaben durchführen, wenn dadurch ihre Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt wird.
Weitere Informationen zum Thema Feuerwehre erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.
In den Freiwilligen Feuerwehren leisten Gemeindebewohner, aber auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 63. Lebensjahr in der Regel ehrenamtlich Feuerwehrdienst. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.
In Neuhaus und Adelsdorf gibt es zudem eine Kinderfeuerwehr. Die Kinder treffen sich regelmäßig und werden durch die Betreuer spielerisch an das Thema Feuerwehr herangeführt. Altersgerecht werden Themen wie z. B. Erste Hilfe und das Absetzen eines Notrufes bearbeitet. Weitere Informationen erhalten sie direkt bei den Feuerwehren Adelsdorf und Neuhaus.
Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute sowie Jugendlicher entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Dieser prüft dabei auch die körperliche und geistige Eignung der Bewerber.
In der Gemeinde Adelsdorf nehmen die Freiwilligen Feuerwehren Adelsdorf, Aisch und Neuhaus die o.g. Aufgaben wahr.