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Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

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Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
15 Steueramt
Gemeinde Adelsdorf

  • +49 9195 9432-190
  • Montag 07:30 - 12:00
    Dienstag 07:30 - 12:00
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 14:30 - 17:00
    Freitag 07:30 - 12:00

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