Der interne Datenschutzbeauftragte dient zur Überwachung der Einhaltung der Datenschutz-Vorschriften sowie der behördeninternen Vorgänge.
Zu seinem Tätigkeitsprofil gehören u.a. die datenschutzrechtliche Beratung hinsichtlich aller mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängender Fragestellungen, die Beantwortung von Anfragen von Beschäftigten und die Zusammenarbeit mit dem Informationssicherheitsbeauftragten.
Die Ausübung seiner Tätigkeiten findet stets in enger Kooperation mit dem externen Datenschutzbeauftragten und ggf. in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde statt.