Der Personalrat vertritt die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Gruppen der Arbeitnehmer und Beamten.
Aufgaben und Möglichkeiten ergeben sich aus dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG).
Ein wesentlicher Grundsatz dabei ist die Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben.